Im Strom- und Energiesteuerrecht geht’s rund!

Nicht nur im EEG, sondern auch im Strom- und Energiesteuerrecht tut sich zurzeit einiges.

In letzter Zeit sind viele Neuerungen im Strom- und Energiesteuerrecht zum einen bei der Verwaltungspraxis der Hauptzollämter, zum anderen durch Gesetzesänderungen zu verzeichnen:

Aufgrund der „kleinen Stromsteuernovelle“, die am 1. Juli 2019 in Kraft trat, haben sich die Stromsteuerbefreiungen des § 9 Abs. 1 StromStG grundlegend geändert. Die Hauptzollämter gehen nun aktiv auf die Betreiber von Eigenerzeugungsanlagen zu und informieren über die Neuregelungen.

Wegen der wenig bekannten Vorschrift des § 15 Abs. 8a StromStV, die von den Hauptzollämtern sehr restriktiv ausgelegt wird, droht außerdem der Statusverlust als Unternehmen des produzierenden Gewerbes bei der Beschäftigung von Werkunternehmern in der Produktion.

Auch hat sich die Verwaltungspraxis bei der Energiesteuerentlastung von den in u.a. Thermischen Nachverbrennungsanlagen eingesetzten Energieerzeugnissen nach § 51 Abs. 1 Nr. 2 EnergieStG geändert. Nunmehr verlangen die Hauptzollämter eine Betriebserklärung, in der ein sog. „Dual-Use-Prozess“ dargelegt werden soll.

Mit diesen und vielen weiteren aktuellen Themen beschäftigen wir uns in unserem „Workshop für Fortgeschrittene: Update zum Strom- und Energiesteuerrecht für Unternehmen“ am 4. September 2019 in Hannover. Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen (hier geht es zur Anmeldung).