Innovationsausschreibung am 1. April 2022 für besondere Solaranlagen
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht das Ausschreibungsvolumen und Formulare für den Gebotstermin am 1. April 2022.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat bekanntgegeben, dass das Ausschreibungsvolumen für besondere Solaranlagen im Gebotstermin am 1. April 2022 397.198 kW beträgt. Der Höchstwert der zu bietenden Marktprämie beträgt 7,43 ct/kWh. Zudem gibt die BNetzA verbindliche Formatvorgaben vor, die für die Gebotsabgabe zu verwenden sind. Diese sollten unbedingt beachtet werden, da Gebote ansonsten vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden.
Zu den besonderen Solaranlagen zählen
schwimmende Solaranlagen,
auf Ackerflächen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen oder
über Parkplätzen.
Zum genannten Gebotstermin werden Gebote für Anlagenkombinationen vergeben. Das bedeutet, dass die besonderen Solaranlagen zusammen mit Anlagen verschiedener erneuerbarer Energien oder mit einem Speicher kombiniert werden und über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt den Strom einspeisen (§§ 2 und 4 InnAusV).
Einzelheiten bezüglich der Innovationsausschreibung finden Sie hier und unter Festlegungen besonderer Solaranlagen.
Autoren: Joel Pingel
Pia Weber