Kabinett beschließt Energiesammelgesetz (ursprünglich: 100-Tage-Gesetz, BTDrs. 19/5523)
Es ist endlich soweit: Das Kabinett hat das Energiesammelgesetz (EnSaG), welches ursprünglich als 100-Tage-Gesetz bezeichnet wurde, gestern am 06.11.2018 beschlossen.
Damit gehen wichtige Neuerungen für das EEG in das Gesetzgebungsverfahren ein. Highlights sind die Erleichterungen für die Drittmengenabgrenzung und die Wiedereinführung einer Reduzierung der EEG-Umlage bei der Eigenversorgung aus bestimmten KWK-Anlagen. Wir bieten zu diesen bedeutenden Gesetzesänderungen kurzfristige Praxisworkshops an.
Die gesetzeskonforme Drittmengenabgrenzung ist für die Reduzierung der EEG-Umlage für Begünstigte der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) und für Eigenversorger zwingend. Sie hat im Grundsatz über geeichte Messungen zu erfolgen. Abgrenzungsfehler können zum Entfall der Privilegierungen führen. Viele Unternehmen haben hierdurch offene und hohe Risikopositionen. Das EnSaG bietet für die Drittmengenabgrenzung erstmalig Erleichterungen. In bestimmten Fällen und unter strengen Voraussetzungen sind Schätzungen möglich. Wer diese Erleichterung nutzt, muss umfangreiche neue Meldepflichten erfüllen.
Das EnSaG regelt die EEG-Umlagen-Reduzierung für KWK-Anlagen neu. Diese Neuregelung ist erforderlich, weil die EU-KOMM es abgelehnt hatte, die beihilferechtliche Genehmigung der früheren Regelung zu verlängern. Vorgesehen sind Reduzierungen der EEG-Umlage auf 40 %. Diese Begünstigung wird jedoch nur noch bestimmten Anlagen und teilweise für die begrenzte Benutzungsstundenzahl von 3.500 h gewährt.
Beide neu geregelten Themenbereiche sind für unser Klientel von höchster Wichtigkeit. Wir haben daher zeitnahe Praxisseminare organisiert:
In unseren Workshops „Drittmengenabgrenzung nach novelliertem EEG“ mit Schwerpunkt BesAR am 04.12.2018 und Schwerpunkt Eigenversorgung am 05.12.2018 zeigen und erarbeiten wir mit Ihnen an konkreten Fallkonstellationen, wie Sie Dritte erkennen, diese rechtskonform abgrenzen, alte Risikopositionen auflösen, die gesetzlichen Vorgaben für Messkonzepte korrekt umsetzen und die neuen Meldepflichten richtig erfüllen.
Die künftigen Rahmenbedingungen der Eigenversorgung sind Gegenstand unseres Workshops „Neubau von Eigenversorgungsanlagen – Lohnt es sich wieder?“ am 19.02.2019. Dort erfahren Sie alles Wissenswerte, um die strategische Entscheidung für den Einstieg in die oder den Ausbau Ihrer Eigenversorgung zu treffen. Neben den Änderungen aus dem EEG beziehen wir auch die geplanten Neuregelungen aus dem Referentenentwurf zur Anpassung insbesondere der Stromsteuerbefreiungen des § 9 StromStG für Eigenstrom mit in unsere Betrachtung ein.
Die Workshops finden in unseren Kanzleiräumen in Hannover statt, die Teilnehmer sind auf 40 Personen begrenzt und zur Anmeldung hier.
Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens informieren wir natürlich in unseren Aktuellesmeldungen, die Sie werktäglich kostenfrei über unsere RGC Manager App abrufen können.