Kaufprämie für Elektroautos bis Ende 2020 verlängert

Die Kaufprämie für bestimmte Elektrofahrzeuge („Umweltbonus“) wurde noch einmal bis zum 31. Dezember 2020 verlängert. Neu ist, dass jetzt auch akustische Zusatzeinrichtungen gefördert werden.

Die Kaufprämie für bestimmte Elektrofahrzeuge war ursprünglich nur bis Ende Juni 2019 vorgesehen und wird mit der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen des BMWi vom 28. Mai 2019 ohne Unterbrechung bis Ende 2020 fortgeführt. Erstmalig werden dabei auch bestimmte akustische Zusatzeinrichtungen („AVAS“) mit einem Pauschalbetrag von 100 Euro gefördert. 
Privatpersonen und die meisten Unternehmen werden mit dem Umweltbonus bei der erstmaligen Zulassung von Batterieelektrofahrzeugen oder eines Brennstoffzellenfahrzeugs in Höhe von 4.000 Euro gefördert, während von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge mit 3.000 Euro gefördert werden. Dieser Betrag wird je zur Hälfte vom Bund und dem jeweiligen Automobilhersteller zur Verfügung gestellt. Die Förderung wird jedoch unter weitere Voraussetzungen gestellt. So muss sich das Fahrzeug beispielsweise auf einer vom BAFA veröffentlichten Liste befinden und darf den Netto-Listenpreis von 60.000 Euro nicht überschreiten.
Für die Antragstellung und Bewilligung des Umweltbonus ist das BAFA zuständig. Nähere Infos dazu finden Sie hier.