Kaum Verschärfungen für Bestandsanlagen im Regierungsentwurf zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Die mit dem Kohleausstiegsgesetz geplanten Änderungen zur Förderung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sehen bisher nahezu keine Veränderungen der Fördergrundsätze für Bestandsanlagen vor.

Die Bundesregierung hat am 29.01.2020 den Entwurf für das Gesetz zum Kohleausstieg beschlossen. Im Zuge dessen soll auch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geändert werden. Dabei hat die Bundesregierung für das KWKG die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums wie

  • die Einführung bestimmter neuer Boni (für innovative erneuerbare Wärme, für elektrische Wärmeerzeuger, Kohleersatzbonus und Südbonus),
  • die Verschärfung der Fördervoraussetzungen in Zeiten negativer Strompreise und
  • eine Begrenzung der jährlich geförderten Strommengen auf 3.500 Vollbenutzungsstunden (für Neuanlagen)

aus dem ersten Referentenwurf (RGC berichtete) wesentlich übernommen.

Mit der Begrenzung der KWK-Förderung auf 3.500 Vollbenutzungsstunden werden neue KWK-Anlagen künftig eine gestreckte Förderdauer haben, weil zwar die Gesamtzahl der förderfähigen Vollbenutzungsstunden bleiben, aber eine kalenderjährliche Begrenzung der geförderten Betriebszeit kommen soll. Die gute Nachricht für Bestandsanlagenbetreiber ist, dass alle KWK-Anlagen und Wärmenetze, die bis zum 31.12.2019 in Dauerbetrieb genommen wurden, von dieser Neuregelung ausgenommen werden. Sie bekommen eine neue Übergangsregelung (§ 35 Absatz 17 KWKG-Entwurf), mit einer Fortgeltung der bisherigen Regelungen. 

Auch die heutigen Übergangsregelungen für KWK-Anlagen, die eine Anwendung des bis 31.12.2016 geltenden KWKG ermöglichen, sollen nicht verändert werden. § 35 KWKG mit den darin enthaltenen Fortgeltungen der alten Regelungen für Zuschlagszahlungen, Ausnahmen von Direktvermarktungspflichten und Förderung bei Eigenverbrauch bleibt erhalten.

Die Bundesregierung plant ein Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis zur Jahresmitte. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren weiterhin für Sie beobachten und hier über Neuigkeiten informieren.