Keine Senkung der Stromsteuer in Sicht und Stromsteuernovelle

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages lehnte in seiner Sitzung am gestrigen Mittwoch, den 10. April 2019, einen entsprechenden Antrag der FDP-Bundestagsfraktion auf Senkung der Stromsteuer ab. Beschlossen wurde hingegen der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Stromsteuerbefreiungen.

Keine Senkung der Stromsteuer
Die FDP-Bundestagsfraktion forderte in ihrem Antrag vom 12. März 2019 (hier) zunächst eine Absenkung der deutschen Stromsteuer (derzeit 20,50 EUR/MWh) auf das europäische Mindestmaß ab 2021. Der europäische Mindeststeuerbetrag für elektrischen Strom, der betrieblich verwendet wird, liegt derzeit bei 0,5 EUR/MWh (vgl. Anhang I der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG). Finanziert werden sollte diese Absenkung nach Vorstellungen der FDP-Bundestagsfraktion durch steigende Einnahmen aus dem Emissionshandel, insbesondere aufgrund einer Ausweitung des Handels auf die Sektoren Verkehr und Wärme. Weiterhin forderte der Antrag, dass sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen sollte, dass die Stromsteuer zeitnah gänzlich abgeschafft werden könne.
Der Finanzausschuss lehnte den Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktion CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Gesetzesänderung der Stromsteuerbefreiungen nach § 9 StromStG beschlossen
Beschlossen wurden durch den Finanzausschuss hingegen mit kleinen Änderungen (insb. Aktualisierung des Verweises der § 10 StromStG und § 55 EnergieStG auf die aktuell geltende Fassung der DIN EN ISO 50001 mit Stand Dezember 2018) der „Gesetzentwurf zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“ (BT-Drs. 19/9297). Dieser sieht insbesondere Änderungen bei den Befreiungstatbeständen des § 9 StromStG für Stromerzeugungsanlagen vor (RGC berichtete).