KfW-Förderung wieder aufgenommen.
Für das KfW-Förderprogramm für energetische Sanierungen können wieder Anträge auf Zuschüsse gestellt werden.
Nach dem überraschenden Stopp der KfW-Förderprogramme zum energieeffizienten Bauen und Sanieren am 24. Januar 2022 (RGC berichtete) wird das Programm nunmehr zum Teil wieder aufgenommen.
Neben den wieder bearbeiteten förderfähigen Altanträgen, die bis zum 24. Januar 2022 eingegangen sind (RGC berichtete), betrifft dies die energetische Sanierung:
Für energetische Sanierungen können seit Dienstag, dem 22. Februar 2022, neue Anträge bei der KfW gestellt werden. Dabei bleiben die Förderbedingungen für die Sanierungsmaßnahmen vorerst unverändert.
Für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – in diesem Rahmen also vor allem für Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und für die Bearbeitung der Altanträge – wurden neue Haushaltsmittel in Höhe von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Diese sollen die Finanzierung der BEG bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.
Die Förderung von Neubauten nach dem EH40-Standard wird derzeit überarbeitet, um demnächst unter geänderten Konditionen wieder aufgenommen zu werden.
Autorin: Sandra Horn