Kleine Osterüberraschung der BNetzA: Frist zur Teilnahme am Monitoring verlängert
BNetzA verlängert Zeitraum zur Teilnahme am Monitoring bis zum 1. Juli 2020
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) führen jährlich ein Monitoring in den Bereichen Elektrizität und Gas durch. Die Datenabfrage richtet sich an Unternehmen, die Energie erzeugen, speichern, handeln vertreiben sowie an den Netzbetrieb und Messstellenbetrieb. Unternehmen, die am Monitoring teilnehmen, müssen innerhalb des vorgesehenen Zeitfensters bestimmte Informationen an die BNetzA übermitteln. In diesem Jahr war die Übermittlung regulär im Zeitraum vom 23. März bis zum 24. April 2020 vorgesehen. Da dieser Zeitraum von einem Großteil der Monitoring-Teilnehmern nicht hätte eingehalten werden können, hat die BNetzA nun reagiert und die nachfolgende kleine Osterüberraschung auf ihrer Webseite veröffentlicht:
„Aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) und um die Unternehmen weiter zu entlasten, wird die Frist zur Datenmeldung auf den 01.07.2020 verlängert. Auch danach werden die Behörden die Frist noch weiter verlängern, wenn es die aktuelle Lage erfordert. Für diese Verlängerungen sind keine Anträge der Unternehmen erforderlich.“
Weiterführende Informationen erhalten Sie hier oder auch auf der Webseite der BNetzA.
RGC wünscht allen Leserinnen und Lesern unserer Beiträge schöne Oster-Feiertage!