Kommen schon bald einheitliche Regeln für Diesel-Fahrverbote?

Das Bundeskabinett hat am 15.11. eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen, die eine bundesweit einheitliche Handhabung von Diesel-Fahrverboten schaffen soll.

Am Donnerstag, den 15.11.2018 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Durch die Einfügung eines neuen § 40 Abs. 1a BImSchG sollen erstmals einheitliche Regeln für Verkehrsverbote in Fällen hoher Stickstoffdioxidbelastung durch Dieselfahrzeuge eingeführt werden. Mit dem Gesetzesentwurf werden die vom Bundeskabinett am 24. Oktober 2018 beschlossenen Eckpunkte für Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts für saubere Luft und die Sicherung der individuellen Mobilität in unseren Städten umgesetzt. Stickstoffdioxid oder NO2  ist ein giftiges Reizgas, dass die Atemwege belasten und zu Herz-Kreislauferkrankungen führen kann. 

Eine Reihe von Fahrzeugen sollen von den Fahrverboten ausgenommen werden. Dies betrifft vor allem Fahrzeugtypen, deren Stickdioxidstoffausstoß nachweislich gering ist: Dieselfahrzeuge mit moderner Abgastechnik oder nach Hardware-Nachrüstungen oder Software-Updates sowie Dieselfahrzeuge mit EURO-Norm 6. Ebenso sollen EURO 4 und EURO 5-Diesel von Fahrverboten ausgenommen sein, wenn sie weniger als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen. Um dies zu erreichen, soll eine nur wenig aufwendige Nachrüstung ausreichen, bei der ein zusätzlicher Stickstoffdioxoidkatalysator installiert wird.

Weitere Ausnahmen gelten beispielsweise für Fahrzeuge behinderter Menschen, für Krankenwagen und für Polizeifahrzeuge. Für nachgerüstete Nutzfahrzeuge gelten ebenfalls Ausnahmen. Für die Nachrüstung dieser Fahrzeuge soll es zukünftig außerdem ein Förderprogramm geben. 

Im Gesetzesentwurf finden sich außerdem Regelungen dazu, wann Verkehrsverbote durch die lokalen Behörden auszusprechen sind. Die EU hat in der Richtlinie 2008/50/EG einen Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft vorgeschrieben. Nach dem Gesetzesentwurf sollen auch bei Belastungen von bis zu 50 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel Verkehrsverbote in der Regel nicht erforderlich sein, weil der Grenzwert voraussichtlich aufgrund der bereits beschlossenen Fördermaßnahmen und der Software-Updates eingehalten werden dürfte. 

Auf die Kabinettsentscheidung werden das parlamentarische Verfahren sowie die Notifizierung der Regelungen bei der EU-Kommission erfolgen.