Konsultation zum Netzentwicklungsplan Strom eröffnet

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat damit begonnen, den Entwurf zum Netzentwicklungsplan Strom der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu prüfen und zu konsultieren.

Im Netzentwicklungsplan Strom wird der erwartete Bedarf an neuen Stromleitungen für die Jahre 2019 bis 2030 aufgeführt. Dieser Bedarf orientiert sich am Ziel der Bundesregierung, den Anteil der Erneuerbaren Energien bis 2030 auf 65 Prozent zu erhöhen. 
Die BNetzA hat den von den ÜNB erarbeiteten Entwurf vorläufig überprüft und stellt ihn noch bis zum 16. Oktober 2019 zur Konsultation. Einige Eckpunkte: 
  • Die Planung der Offshore-Anbindungssysteme ist mittlerweile Teil des Netzentwicklungsplans, der Offshore-Netzentwicklungsplan wird damit ersetzt.
  • Die BNetzA hält von den 164 vorgeschlagenen Maßnahmen der ÜNB bislang 96 für erforderlich, die übrigen 68 Maßnahmen stuft sie als nicht bestätigungsfähig ein. 
  • Die BNetzA hält eine zusätzliche Gleichstromleitung für notwendig. Während die ÜNB diese noch zwischen Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg vorgesehen hatten, hält die BNetzA es für ausreichend, sie zwischen Schleswig-Holstein und NRW zu verlegen.  
  • Voraussichtliche Umweltauswirkungen des Netzentwicklungsplans werden in einem Umweltbericht gesondert veröffentlicht. 
Nähere Infos zum Netzentwicklungsplan finden Sie hier.