Konsultation zur Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung und Stromgroßhandel
BNetzA und BKartA veröffentlichen Leitfaden
Der Bereich Stromerzeugung und Stromgroßhandel wird durch verschiedene kartell- und energierechtliche Vorschriften reguliert. Insbesondere die Marktmacht in der Stromerzeugung ist Gegenstand der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht. Im energierechtlichen Bereich wird der Stromgroßhandel überwacht und vor Marktmanipulation geschützt, u.a. durch die REMIT-Verordnung.
Nun haben die zuständigen Behörden, das Bundeskartellamt (BKartA) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) einen gemeinsamen Leitfaden entwickelt und zur Konsultation veröffentlicht. Inhalt ist der rechtliche Rahmen in Bezug auf Preisspitzen und deren Zulässigkeit. Der Leitfaden soll dazu dienen, den beteiligten Marktteilnehmern Rechtssicherheit für Investitionen zu geben und Auslegungsfragen beantworten.
Stellungnahmen von Unternehmen sind bis zum 20. Mai 2019 möglich. Weitere Informationen zum Leitfaden und die Adressen für etwaige Stellungnahmen finden Sie beim BKartA und der BNetzA.