Konsultationsverfahren zur Anwendung des MsbG auf Zahlungsansprüche nach dem EEG und KWKG
Die Clearingstelle EEG/KWKG hat im Dezember 2018 ein Empfehlungsverfahren eröffnet, bei dem es um die Frage geht, ob und wie sich Verstöße gegen den ordnungsgemäßen Messstellenbetrieb auf Zahlungsansprüche nach dem EEG und dem KWKG auswirken.
Bereits in der Vergangenheit hatte die Clearingstelle zwei Veröffentlichungen zu Anwendungsfragen des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) veröffentlicht. In der ersten Empfehlung vom 9. Mai 2017 ging es um die Frage, wer nach Inkrafttreten des MsbG für die Durchführung der Messung bei EEG-/KWK-Anlagen zuständig ist (RGC berichtete). Die zweite Empfehlung vom 14. Juni 2017 betraf den Einbau von intelligenten Messsystemen.
Mit dem nun eröffneten Verfahren (2018/33) will die Clearingstelle eine Empfehlung aussprechen, welche Rechtsfolgen Verstöße gegen die Anforderungen an die ordnungsgemäße Messung nach EEG, KWKG und MsbG haben. Dies betrifft vor allem auch die Frage, wie sich Verstöße auf die Zahlungsansprüche und das Recht auf (vorrangigen) Netzanschluss für Betreiber von EEG/KWK-Anlagen auswirken. Insbesondere die Fälle, dass gar keine (erforderliche) Messeinrichtung vorgehalten wird oder die vorhandene Messeinrichtung nicht geeicht ist, werden Gegenstand der Empfehlung sein.
Registrierte öffentliche Stellen und akkreditierte Interessengruppen können bis zum 11. März 2019 Stellung zu den aufgeworfenen Fragen nehmen.