Leitfaden zur Missbrauchsaufsicht bei der Stromerzeugung und –großhandel veröffentlicht
BKartA und BNetzA erstellen gemeinsamen Leitfaden
Das Bundeskartellamt hat zusammen mit der Bundesnetzagentur einen „Leitfaden für die kartellrechtliche und energiegroßhandelsrechtliche Missbrauchsaufsicht im Bereich Stromerzeugung/-großhandel“ (kurz: Leitfaden zur Zulässigkeit von Preisspitzen) veröffentlicht. Der Leitfaden soll für Klarheit bei den Marktteilnehmern sorgen, indem er Spielregeln für den Umgang mit Preisspitzen festschreibt. Daneben enthält der Leitfaden Erläuterungen über die Anwendung und Reichweite der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht auf dem Stromerstabsatzmarkt und behandelt Auslegungsfragen der REMIT-Verordnung. Mit dem Leitfaden hoffen die Behörden, die Rechtssicherheit für die Unternehmen zu erhöhen, damit notwendige Investitionen angestoßen werden.
Die Konsultationsfassung des Leitfadens wurde im Frühjahr veröffentlicht (RGC berichtete). Wesentliche Änderungen hat es im Vergleich dazu im finalen Dokument aber nicht gegeben.