Linksfraktion drängt auf bundeseinheitliche Stromnetzentgelte
Wirtschaftsausschuss berät über Antrag der Linksfraktion
Bereits im Dezember letzten Jahres legte die Linksfraktion dem Bundestag einen Antrag (19/16073) gerichtet auf einen Gesetzesentwurf zur Vereinheitlichung der bundesweiten Stromnetzentgelte für Privat- und Gewerbekunden über alle Netzebenen vor. Der Antrag sieht vor, dass bis zum 31. Dezember 2020 über einen Ausgleichsmechanismus zwischen den Netzbetreibern eine Angleichung erreicht werden solle. Zur Begründung heißt es, die Netzentgelte würden sich auf Grundlage derzeitiger Regelungen stark unterscheiden. Besonders hoch belastet würden dabei strukturschwache Regionen. So gehe aus dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur für das Jahr 2018 hervor, dass im Vergleich der Länderdurchschnitte Differenzen von nahezu 100 %Prozent der zu zahlenden Entgelte für die Stromnetze bestehen. Insbesondere ländliche Regionen in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Niedersachsen, im Norden Bayerns und in Baden-Württemberg sind von verhältnismäßig hohen Netzentgelten betroffen. Für diese Regionen entstehen dadurch erhebliche wirtschaftliche Standortnachteile sowie ungerechtfertigte Mehrkosten für die Bewohnerinnen und Bewohner. Dies habe auch der Bundestag der vergangenen Legislaturperiode (2013 bis 2017) erkannt, mit der stufenweisen Angleichung der Netzentgelte für die Übertragungsnetzebene jedoch bisher nicht hinreichend gelöst.
Der Bundestag hat die Anfrage der Linksfraktion zwischenzeitlich am 5. März 2020 zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen, der nun federführend über diese Angelegenheit berät. Wir halten Sie über den weiteren Fortgang der Beratungen hier informiert.