Marktraumumstellung: Verordnung zur Kostenerstattung in Kraft getreten
Marktraumumstellung: Verordnung zur Kostenerstattung in Kraft getreten
Vor wenigen Tagen ist rückwirkend zum 1. Januar 2017 die Verordnung zu Kostenerstattungsansprüchen für Gasgeräte (kurz: GasGKErstV) in Kraft getreten.
Die Verordnung regelt die Höhe und das Prozedere einer Erstattung für den Fall, dass ein Gasgerät, welches zur Beheizung von Räumen eingesetzt wird, im Zuge der Marktraumumstellung nicht umgerüstet werden kann. Die Verordnung gilt für Gasheizgeräte, die im Rahmen einer häuslichen oder vergleichbaren Nutzung eingesetzt werden.
Hintergrund der Verordnung ist die Marktraumumstellung, bei der Netzgebiete mit L-Gasversorgung umgestellt werden auf die Gasqualität H-Gas. Das macht die Umrüstung aller Gasverbrauchsgeräte in diesen Netzgebieten erforderlich. Für die Umrüstung regelt § 19a EnWG bereits einen Kostenerstattungsanspruch (RGC berichtete). Mit der GasGKErstV wird nun festgelegt, welche Kosten erstattet werden, wenn ein Gerät nicht umgerüstet werden kann, sondern ersetzt werden muss.