Marktstammdatenregister: Die Nutzung des Webportals der Bundesnetzagentur wird erst ab Sommer 2018 möglich sein

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Hinweise zum Marktstammdatenregister.

Danach wird entgegen bisheriger Prognosen das Webportal des Marktstammdatenregisters (MaStR-Webportal) nicht mehr im Herbst 2017 in Betrieb gehen, sondern erst im Sommer 2018. Grund ist, dass die Software  nicht rechtzeitig fertig sein wird. Zurzeit können nur Strom- und Gasnetzbetreiber ihre Unternehmen im MaStR-Webportal registrieren.

Mit dem MaStR-Webportal sollen die Meldepflichten der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) für verschiedene Marktakteure umgesetzt werden (RGC berichtete).

Zu den Meldepflichten der einzelnen Marktakteure gibt die Bundesnetzagentur auf ihrer Website den grundsätzlichen Hinweis, dass meldepflichtige Daten nachgetragen werden müssen, wenn das Webportal dies ermöglicht.

Soweit Förderzuschläge nach dem EEG oder dem KWKG von einer Registrierung abhängig sind, sollen die entsprechenden Meldungen bis auf weiteres durch die bisherigen Verfahren vorgenommen werden.