Messen und Schätzen – RGC bezieht Stellung

RGC beteiligt sich am Konsultationsverfahren der BNetzA zum Messen und Schätzen.

Die BNetzA hat am 9. Juli 2019 den „Hinweis zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten“ zur Konsultation gestellt (RGC berichtete). RGC hat wie angekündigt, die Chance genutzt und im eigenen Namen Stellung zum Messen und Schätzen bezogen. Dabei hat RGC sich insbesondere dafür stark gemacht, dass 
  • Meldungen und Zahlungen auf fremde Schuld für die Fälle, in denen der Stromhändler die EEG-Pflichten für weitergeleiteten Bezugsstrom übernimmt, ausgeweitet und vereinfacht werden;
  • Unklarheiten bei der Einstufung von Drittverbräuchen als Bagatellen anhand der sog. White- (Bagatelle (+)) und Blacklists (Bagatelle (-)) ausgeräumt werden;
  • der „unvertretbare Aufwand“, bei dem auch künftig noch geschätzt werden darf, konkreter gefasst wird;
  • bei der Eigenerzeugung neben der gewillkürten Nachrangregelung auch ¼-Stunden-Schätzungen ausdrücklich anerkannt werden und
  • die scharfen Sanktionen von § 61j EEG (je nach Konstellation 20 oder 100 Prozent EEG-Umlage für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom) in den Fällen ausgesetzt werden, in denen in der Vergangenheit an einen unzuständigen Netzbetreiber gemeldet wurde. 
Unsere Stellungnahme finden Sie demnächst auf der Homepage der BNetzA. Auf die erste Rückmeldung der BNetzA aus erster Hand schon diesen Freitag bei unserem 15. Kanzleiforum – Energiemarkt heute und morgen, freuen wir uns schon besonders!  
Für alle Unternehmen, die sich noch vertieft mit dem Thema Messen und Schätzen auseinandersetzen möchten (bzw. müssen), empfehlen wir unseren Workshop: Der Weg zum „richtigen“ Messkonzept nach EEG, neuen Hinweisen zum Messen und Schätzen der BNetzA und ISO 50001. Zur Anmeldung geht’s hier.