Messen und Schätzen – RGC bezieht Stellung
RGC beteiligt sich am Konsultationsverfahren der BNetzA zum Messen und Schätzen.
- Meldungen und Zahlungen auf fremde Schuld für die Fälle, in denen der Stromhändler die EEG-Pflichten für weitergeleiteten Bezugsstrom übernimmt, ausgeweitet und vereinfacht werden;
- Unklarheiten bei der Einstufung von Drittverbräuchen als Bagatellen anhand der sog. White- (Bagatelle (+)) und Blacklists (Bagatelle (-)) ausgeräumt werden;
- der „unvertretbare Aufwand“, bei dem auch künftig noch geschätzt werden darf, konkreter gefasst wird;
- bei der Eigenerzeugung neben der gewillkürten Nachrangregelung auch ¼-Stunden-Schätzungen ausdrücklich anerkannt werden und
- die scharfen Sanktionen von § 61j EEG (je nach Konstellation 20 oder 100 Prozent EEG-Umlage für selbst erzeugten und selbst verbrauchten Strom) in den Fällen ausgesetzt werden, in denen in der Vergangenheit an einen unzuständigen Netzbetreiber gemeldet wurde.