Monitoring Energie 2020 – Meldepflicht für entgeltliche Stromlieferung an Dritte
Daten der Stromkennzeichnung müssen unaufgefordert an die BNetzA gemeldet werden
Wie in jedem Jahr führen die Bundesnetzagentur (BNetzA) und das Bundeskartellamt (BKartA) auch 2020 wieder ein Energie-Monitoring durch. In diesem Jahr wird es vom 23. März bis zum 24. April 2020 stattfinden. Hierzu müssen die Unternehmen, die am Monitoring teilnehmen, bestimmte (nur die für das jeweilige Unternehmen relevanten) Fragebögen beantworten und über die Datenübermittlungsplattform MonEDa übermitteln.
Achtung: Auch Unternehmen, die im Übrigen nicht am Monitoring teilnehmen, müssen eine Meldung im Rahmen des Monitorings an die BNetzA erbringen, wenn sie Strom entgeltlich an dritte Letztverbraucher (auch innerhalb der Kundenanlage) liefern/weiterleiten. Hierbei handelt es sich um die Meldepflicht über Daten der Stromkennzeichnung nach § 42 Abs. 7 EnWG. Die Meldung erfolgt unter Verwendung des (vorläufigen) Fragebogens „Lieferanten Elektrizität“. Da es sich bei § 42 Abs. 7 EnWG um eine Meldepflicht und nicht um eine Abfrage handelt, bedarf es zu dieser Meldung keiner gesonderten Aufforderung durch die Bundesnetzagentur.
Zu dem vorstehenden sowie zu allen weiteren Fragebögen führt die BNetzA seit dem 20. Januar 2020 und noch bis zum 7. Februar 2020 eine Konsultation durch. Unternehmen, die an der Konsultation teilnehmen möchten, können ihre Stellungnahme per E-Mail an monitoring.energie@bnetza.de mit dem Betreff „Stellungnahme Fragebögen Monitoring 2020“ senden.
Die finalen Fragebögen für das Monitoring (und die Meldepflicht nach § 42 Abs. 7 EnWG) werden dann – unter Berücksichtigung der Konsultationsergebnisse – voraussichtlich ab dem 23. März 2020 auf den Internetseiten der BNetzA und des BKartA bereitgestellt. Zur ordnungsgemäßen Meldung werden dann noch Zugangsdaten zu MonEDa (Betriebsnummer, Kontrollnummer und Verschlüsselung) benötigt. Soweit ein Unternehmen noch keine Zugangsdaten für MonEDa bekommen hat, so wurde es bisher als nicht meldepflichtiges Unternehmen eingestuft. Solche „neuen“ Marktteilnehmer, die bisher noch nicht am Energie-Monitoring teilgenommen haben, müssen sich bei der BNetzA melden, um Zugangsdaten zu der Plattform zu erhalten. Auch für diese Erstregistrierung existiert ein Formular welches ebenfalls an monitoring.energie@bnetza.de zu senden ist.