Muster für Energieausweise veröffentlicht

BMWi und BMI haben Muster zu den Energiebedarfs- und den Energieverbrauchsausweisen sowie Muster für den Aushang von Energieausweisen veröffentlicht.

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (wir berichteten). Nach einer Regelung des Gebäudeenergiegesetzes waren das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) verpflichtet, Muster zu den Energiebedarfs- und den Energieverbrauchsausweisen, nach denen Energieausweise auszustellen sind, sowie die Muster für den Aushang von Energieausweisen nach § 80 Absatz 6 und 7 GEG gemeinsam zu erstellen.

Die Muster wurden nunmehr als „Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 8. Oktober 2020“ im Bundesanzeiger vom 3. Dezember 2020 veröffentlicht (zum Download im Bundesanzeiger).

Da die nicht vorgenommene, nicht korrekte oder nicht vollständige Vorlage oder Übergabe eines Energieausweises eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann, sollten die Muster beachtet werden, um die Vorgaben des GEG einzuhalten.