NABEG 2.0 in Kraft

Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 16. Mai 2019 wurde das Gesetz zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus vom 13. Mai 2019 (sog. NABEG 2.0) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 706) verkündet und ist damit in Kraft getreten.
Neben Regelungen zur Beschleunigung des Energieleitungsbaus werden durch die Novelle weitere Gesetze und Verordnungen des Energierechts angepasst. 
Besonders relevant für Eigenerzeuger, Eigenversorger und Unternehmen, die die Besondere Ausgleichregelung nach §§ 64 ff. EEG 2017 nutzen: Die Übergangsfrist zur Umsetzung eines rechtskonformen Messkonzepts wurde in § 104 Abs. 10 EEG 2017 (sog. Amnestieregelung für den Zeitraum ab 2018) vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben (RGC berichtete). In § 104 Abs. 11 EEG 2017 (Leistungsverweigerungsrecht für den Zeitraum vor 2018) wird die Umsetzung eines solchen Messkonzepts aber immer noch für den 1. Januar 2020 gefordert. Es bleibt abzuwarten, ob es sich hierbei um ein redaktionelles Versehen handelt und die politisch geforderte Anpassung im Rahmen der Energieeffizienznovelle (RGC berichtete) nachgeholt wird.
Tipps für die Umsetzung eines funktionierenden Messkonzepts gibt es bei unserem Workshop „Der Weg zum „richtigen“ Messkonzept nach EEG und ISO 50001“ am 20. August 2019.