Nächste Ausschreibungsrunden für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme

Die Bundesnetzagentur gibt die Anforderungen an Gebotstermine 01. Juni 2021 bekannt.

In den Ausschreibungen der BNetzA wird auf Basis von Geboten die Höhe der Zuschlagszahlungen für Strom aus neuen oder modernisierten Kraftwärmekopplungsanlagen (KWK-Anlagen) mit einer elektrischen Leistung von 500 Kilowatt bis einschließlich 50 Megawatt und aus KWK-Anlagen, die Bestandteil von innovativen KWK-Systemen sind, bestimmt.

Aufgrund der letzten Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes müssen sich damit erstmals Betreiber von KWK-Anlagen ab einer Leistung von 500 Kilowatt an der Ausschreibung beteiligen, wenn sie eine KWK-Förderung beanspruchen wollen.

Das Ausschreibungsvolumen dieses Gebotstermins beträgt 58,533 Megawatt für KWK-Anlagen und 25,896 Megawatt für innovative KWK-Systeme.

Für die Gebotstermine am 01. Juni 2021 hat die BNetzA auf ihrer Internetseite die Teilnahmevoraussetzungen bekannt gegeben.  Details dazu finden Sie hier und hier.