Netzentwicklungsplan Gas: Grüngas-Projekte sollen berücksichtigt werden

Unternehmen und Projektverantwortliche sollen Grüngas-Projekte melden

Netzbetreiber sind verpflichtet, alle zwei Jahre einen Netzentwicklungsplan zu erstellen, zu konsultieren und zu veröffentlichen. In diesem Plan werden die Maßnahmen für eine bedarfsgerechte Optimierung, Verstärkung und Ausbau des Netzes und zur Versorgungssicherheit dargestellt sowie ein Zeitplan für die Durchführung von Maßnahmen festgelegt. Grundlage der Planung ist ein sog. Szenariorahmen, für den Annahmen zum Bedarf getroffen werden.
Die deutschen Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) bitten nun Unternehmen und Projektverantwortliche für den nächsten Netzentwicklungsplan Gas 2020-2030 (NEP Gas 2020) Grüngas-Projekte zu melden, damit diese in dem Szenariorahmen berücksichtigt werden können. Auf diese Weise soll dem NEP zukünftig stärker eine koordinierende Funktion zukommen, in dem grüne Gase in den Planungsszenarien der Fernleitungsnetze Eingang finden.
Zu den Vorhaben, die für den NEP relevant sind, zählen neben geplanten Anlagen auch die geplante Entnahme aus dem oder die Einspeisung von grünen Gasen in das Netz der FNB. Eine Meldung von Vorhaben wird bis zum 15. Mai 2019 erbeten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Fernleitungsnetzbetreiber.