Netzumlagen für 2019 veröffentlicht – KWKG-Umlage, § 19 StromNEV-Umlage und AbLaV-Umlage sinken

Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben auf ihrer gemeinsamen Informationsplattform die Höhe der netzseitigen Umlagen für 2019 veröffentlicht. Für die Industrie ist dabei erfreulich, dass die KWKG-Umlage, die § 19 StromNEV-Umlage und die AbLaV-Umlage spürbar sinken werden. 

Im Einzelnen betragen die Umlagen für nicht privilegierte Letztverbraucher im nächsten Jahr:

  • KWKG-Umlage: 0,280 Cent/kWh (2018: 0,345 Cent/kWh).
  • § 19 StromNEV-Umlage: 0,305 Cent/kWh (2018: 0,370 Cent/kWh).
  • AblaV-Umlage: 0,005 Cent/kWh (2018: 0,011 Cent/kWh).

Diese Entwicklung dürfte auf unterschiedliche Faktoren zurückzuführen sein. So fließen neben den erwarteten Kosten für KWK-Strommengen, individuelle Netzentgelte und abschaltbare Lasten Beträge in die Umlageprognosen ein, die im Jahr 2017 zu hoch veranschlagt und nun verrechnet werden (sog. Nachholungen). Darüber hinaus werden sich ab dem nächsten Jahr die Begrenzungsmöglichkeiten der Netzumlagen grundlegend verändern. Viele Unternehmen, die derzeit noch die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage und die § 19 StromNEV-Umlage für den bezogenen und selbst verbrauchten Strom > 1 GWh begrenzen lassen können, werden ab dem nächsten Jahr für die meisten Netzumlagen den vollen Betrag entrichten müssen. Nähere Informationen zu diesen Änderungen erhalten Sie bei unserem Seminar Energie – und Umweltrecht für Unternehmen – Grundlagen und aktuelle Herausforderungen am 27. und 28. November 2018 Anmeldeformular