Neue / aktualisierte Förderrichtlinien veröffentlicht
Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 – 2020“: BReg treibt Förderung von E-Mobilität voran
Die BReg hat am 28. November 2017 mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017-2020“ ein Maßnahmepaket für bessere Luft in Städten aufgelegt, für das ein Budget in Höhe von 1 Milliarde Euro bereitsteht.
Vor diesem Hintergrund wurde am 15. Dezember die aktualisierte „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des BMVI und die neue Förderrichtlinie „Elektro-mobil“ (Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität) des BMUB und des BMWi veröffentlicht.
Mit der Aktualisierung der „Förderrichtlinie Elektromobilität“ soll das Antrags- und Bewilligungsverfahren für den Ausbau von Ladeinfrastruktur und die Beschaffung von Elektrofahrzeugen für Kommunen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft vereinfacht werden. Eine Förderung kommt insbes. für den ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr), das Taxigewerbe, Car-Sharing-Unternehmen, soziale Kranken- und Pflegedienste, Lieferdienste und Handwerker in Betracht. Voraussetzung für eine Förderung ist u.a., dass ein Antrag noch vor dem 31. Januar 2018 eingereicht wird und dass das Projekt Teil eines kommunalen Elektromobilitätskonzeptes ist.
Im Fokus der neuen Förderrichtlinie „Elektro-mobil“ stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die die energie- und klimapolitischen Potentiale der Elektromobilität erschließen und gleichzeitig zur Stärkung der Wettbewerbsposition deutscher Industriebranchen beitragen.
Laut BMWI sollen hierzu zeitnah separate Förderaufrufe veröffentlicht werden. Damit soll insbes. die Beschaffung gewerblicher Elektrofahrzeuge ohne kommunales Elektromobilitätskonzept gefördert und der Ausbau von Ladeinfrastruktur unter Beachtung von Ladekomfort, Verfügbarkeit und Auslastung unterstützt werden. Darüber hinaus soll auch die intelligente Anbindung mobiler Elektrofahrzeugbatterien an das Stromnetz gefördert werden.