Neue EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie durch EU-Ministerrat, das Gremium der EU-Regierungen, abschließend angenommen

Die Richtlinie ist Teil des sogenannten Winterpakets der EU und soll ab 2020 gelten. Die Richtlinie enthält neben Vorgaben, die die Energieeffizienz von Gebäuden fördern sollen, auch Regelungen zur Ladeinfrastruktur.

Für neue Gebäude hat die Richtlinie das Ziel, die energetische Effizienz erhöhen. Für Bestandsgebäude soll die Zahl energetischer Sanierungen deutlich steigen. Zudem sollen künftige Gebäude mit mehr Automationstechnik ausgestattet sein.

Inhalt der Richtlinie ist außerdem die Förderung der Elektromobilität. In Gebäuden, die nicht Wohnzwecken dienen und die mehr als zehn Parkplätzen haben und außerdem neu gebaut oder umfangreichen Renovierungen unterzogen werden, muss bis 2030 mindestens eine Ladestation gebaut und für jeden fünften Parkplatz ein Kabelrohr für die spätere Installation einer Ladestation verlegt sein. Für Wohngebäude gelten diese Vorgaben nicht.

Die Richtlinie soll dazu beitragen, dass die EU ihr Energie-Einsparziel bis zum Jahr 2030 erreicht. Hintergrund ist, dass 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in der EU auf Gebäude entfallen.

Die neue EU-Gebäudeeffizienz-Richtlinie wird 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten. Danach muss Deutschland die Regelungen innerhalb von 20 Monaten in nationales Recht umsetzen.