Neue europäische Vorgaben für den Strommarkt

Netzkodex Systemausgleich tritt in Kraft – BNetzA rät zur Beteiligung auf europäischer Ebene

Am 18. Dezember 2017 wird die Verordnung (EU) 2017/2195 in Kraft treten, die der Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem (Electricity Balancing Guideline) dient. Die Verordnung ist eine detaillierte Leitlinie für den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem, einschließlich gemeinsamer Grundsätze für die Beschaffung und die Abrechnung von Frequenzhaltungsreserven,
Frequenzwiederherstellungsreserven und Ersatzreserven sowie einer gemeinsamen Methode für die Aktivierung der Frequenzwiederherstellungsreserven und der Ersatzreserven. Diese Verordnung gilt für Übertragungsnetzbetreiber, Verteilernetzbetreiber und Betreiber geschlossener Verteilernetze sowie Regulierungsbehörden und andere Marktteilnehmer.

Hintergrund dieser Verordnung ist die Erarbeitung sog. Netzkodizes. Auf europäischer Ebene arbeiten alle Übertragungsnetzbetreiber der europäischen Mitgliedstaaten in der Vereinigung ENTSO-E zusammen. Im Jahr 2011 wurde mit der europäischen Verordnung (EG) 714/2009 geregelt, dass ENTSO-E für bestimmte Themen sog. Netzkodizes erarbeitet. Diese Kodizes werden dann der europäischen Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) vorgeschlagen und können im Wege des Komitologieverfahrens als europäische Verordnung beschlossen werden. Auf diese Weise entstand z.B. der Netzkodex für Netzanschlussbedingungen im Übertragungsnetz oder der Netzkodex Anschlussbedingungen für Stromerzeuger. Europäische Verordnungen sind in Deutschland unmittelbar anwendbares Recht; es bedarf keiner weiteren Umsetzungsakte. Die Netzkodizes in Form einer europäischen Verordnung sind danach für alle betroffenen Marktteilnehmer und Behörden verbindlich.

Die Verordnung über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem sieht u.a. vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber konkrete Modalitäten und Methoden für den Systemausgleich und die Regelenergiebeschaffung entwickeln, veröffentlichen und konsultieren. Durch Genehmigung der zuständigen Regulierungsbehörde werden diese Methoden ebenfalls verbindlich.

In diesem Zusammenhang weist die BNetzA ein einer aktuellen Mitteilung darauf hin, dass das Inkrafttreten der Electricity Balancing Guideline in Form einer Verordnung mit unmittelbarer Geltung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für den deutschen Regelenergiemarkt und die auf diesem Markt agierenden Akteure einige Änderungen mit sich bringen wird. So sei das Design des deutschen Regelenergiemarktes in der Vergangenheit durch Festlegungsverfahren der zuständigen Beschlusskammer gestaltet worden, dem ein umfangreiches Konsultations- und Beteiligungsverfahren aller Marktteilnehmer vorgeschaltet war. Im Rahmen dieser Konsultationen hatten die Marktakteure die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben oder an Workshops teilzunehmen.

In Zukunft werde das Marktdesign jedoch europäisch festgelegt. Dort erarbeiten die europäischen Übertragungsnetzbetreiber Vorschläge für Modalitäten oder Methoden und konsultieren diese mit den Interessenträgern. Um die auf dem deutschen Markt gesammelten Erfahrungen einbringen und die Interessen der Marktbeteiligten auch zukünftig adäquat wahren zu können, empfiehlt die Beschlusskammer in ihrer Mitteilung allen Interessenträgern, sich im eigenen Interesse an den öffentlichen Konsultationen der Übertragungsnetzbetreiber zu beteiligen. Zwar werde die BNetzA die Modalitäten und Methoden genehmigen. Aus prozessualen Gründen sei der BNetzA aber künftig ein umfangreicher Beteiligungsprozess der Marktakteure, wie er in der Vergangenheit üblich war, nicht mehr möglich. Zudem werde der Einfluss der BNetzA in Zukunft insoweit begrenzt sein, als die BNetzA nur eine von zahlreichen europäischen Regulierungsbehörden ist, die über die gemeinsamen Genehmigungsanträge der europäischen Übertragungsnetzbetreiber zu entscheiden hat.

Sobald die europäischen Übertragungsnetzbetreiber einen Vorschlag für Modalitäten und Methoden im Rahmen der neuen Verordnung zum Systemausgleich im Stromnetz öffentlich konsultieren, werde die Beschlusskammer auf ihrer Homepage unter „Aktuelles“ darüber informieren. Parallel dazu sollten interessierte Marktbeteiligte jedoch auch regelmäßig die Internetseiten der Übertragungsnetzbetreiber und von ENTSO-E einsehen. Soweit es um Netzkodizes gehe, könnten Marktbeteiligte zukünftig ihre Erfahrungen und Interessen nur über eine Beteiligung an den Konsultationen auf europäischer Ebene adäquat einbringen, heißt es in der Mitteilung.