Neue Kooperationsvereinbarung Gas veröffentlicht
Die inzwischen zehnte Fassung der Kooperationsvereinbarung Gas KoV X) wurde kürzlich veröffentlicht und wird ab 1. Oktober 2018 gelten.
Die Kooperationsvereinbarung regelt die Zusammenarbeit der Gasnetzbetreiber bei der Umsetzung und Abwicklung des Netzzugangs gem. § 20 EnWG und enthält die Musterverträge wie z.B. den Lieferantenrahmenvertrag oder den Bilanzkreisvertrag.
Zunächst jährlich und inzwischen in größeren zeitlichen Abständen wird diese Vereinbarung an den neuen Rechtsrahmen angepasst. Im Rahmen der diesjährigen Überarbeitung wurde das Messstellenbetriebsgesetz und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen implementiert. Außerdem wurde ein neues Kapazitätsprodukt in Form dynamisch zuordenbarer Kapazitäten in Anlage 4 (Geschäftsbedingungen für den Bilanzkreisvertrag) auf Fernleitungsnetzebene eingeführt. Weitere Änderungen betreffen das Bilanzkreismanagement, das Kapazitätsmanagement, die Marktkommunikation und die Krisenvorsorge.
Schließlich wurde auch der Lieferantenrahmenvertrags Gas geändert. Dieser wird seit einiger Zeit an den von der BNetzA festgelegten Muster-Netznutzungsvertrag Strom angepasst. Da die BNetzA diesen Mustervertrag kürzlich geändert hat, wurde auch der Lieferantenrahmenvertrag Gas angepasst.
Die wesentlichen Änderungen sind in einem Informationsschreiben des BDEW zusammengefasst.