Neue Regelungen für die Netznutzung Strom umfasst auch Ladepunkte für E-Autos
Die BNetzA eröffnet ein Konsultationsverfahren für die Festlegung einheitlicher Vertragsbedingungen.
Die Nutzung des Stromnetzes und die Kommunikation zwischen den daran beteiligten Vertragspartnern ist in verschiedenen Festlegungen zur Marktkommunikation, zum Messstellenbetrieb und auch in dem einheitlich festgelegten Lieferantenrahmenvertrag Strom (Netznutzungsvertrag) geregelt. Diese Regelwerke wurden in den letzten Jahren immer wieder angepasst, u. a. um Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) umzusetzen oder den Rollout intelligenter Messsysteme abzubilden.
Nachdem diese Punkte abgearbeitet sind, ergreift die BNetzA die Gelegenheit weitere Optimierungen im Rahmen der Netzzugangsabwicklung auf den Weg zu bringen. Dies betrifft z. B. die Einführung eines elektronischen Preisblattes für Netzentgelte, das eine automatisierte Rechnungsprüfung im Massengeschäft ermöglichen soll. Auch weitere Änderungen und Anpassungen, die nun geplant sind, sollen im Gesamtkontext der Netznutzungsabwicklung die Automatisierung und Digitalisierung vorantreiben und bei allen Akteuren die Effizienz und auch die Abwicklungsgeschwindigkeit erhöhen.
Die zuständige Beschlusskammer 6 der BNetzA hat daher gerade ein Festlegungsverfahren zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strombereich eröffnet. Betroffen von den Änderungen sind die vier Prozessdokumente zur Marktkommunikation, zum Messstellenbetrieb und zur Bilanzkreisabrechnung (GPKE, WiM, MPES und MaBiS), sowie der einheitlich festgelegte Lieferantenrahmenvertrag bzw. Netznutzungsvertrag Strom.
Außerdem hat die Beschlusskammer einen neu erarbeiteten Netznutzungsvertrag Elektromobilität vorgelegt, der an allen Ladepunkten im öffentlichen Netz und in Kundenanlagen künftig die technische Möglichkeit eines bilanziellen Lieferantenwechsels schaffen soll.
Marktbeteiligte können sich an der Konsultation bis zum 22. Juli 2020 beteiligen. Weitere Informationen zur Beteiligung an der Konsultation und die einzelnen Dokumente finden Sie auf der Internetseite der zuständigen Beschlusskammer.