Neuer EU-Rechtsakt zu Lieferketten: Einige Details schon bekannt

Schon morgen soll ein neuer EU-Rechtsakt zur Regulierung von Lieferketten veröffentlicht werden, die Journalisten der FAZ teilen vorab bereits einige Erkenntnisse mit.

Morgen soll der bereits seit über einem Jahr angekündigte Vorschlag für ein EU-Lieferkettenregelwerk veröffentlicht werden.

Die FAZ hat recherchiert und bereits erste Eckpunkte veröffentlicht, die angeblich im neuen Rechtsakt enthalten sein sollen:

Verpflichtet werden grundsätzlich Unternehmen aller Branchen mit

  • mehr als 500 Beschäftigten mit Umsatz von mehr als 150 Mio. Euro/Jahr oder
  • mehr als 250 Beschäftigten mit Umsatz von mehr als 40 Mio. Euro/Jahr, wenn sie mehr als die Hälfte ihres Umsatzes in einem „Risikosektor“ erzielen (z.B. Textilbranche, Lebensmittelbranche, Förderung von Rohstoffen).

Kleinere Unternehmen sind – entgegen früherer Vorschläge – nicht betroffen. Nach Schätzungen der EU-Kommission soll der neue Rechtsakt für etwa 13.000 Unternehmen in der EU und 4.000 Nicht-EU-Unternehmen Anwendung finden.

Nach dem deutschen Lieferkettengesetz werden ab 01.01.2023 Unternehmen erst ab 3.000 Mitarbeitern, ab 01.01.2024 Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern verpflichtet.

– Insgesamt sollen bei der Regelung Umwelt- und Klimaaspekte stärker in den Fokus rücken, z.B. : das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens.

– Geplant ist die direkte Verknüpfung von Manager-Bonuszahlungen mit der Einhaltung der Lieferkettensorgfaltspflichten.

– Unternehmen haften für Verstöße der an der eigenen Lieferkette beteiligten Unternehmen.

Autorin: Dr. Franziska Lietz