Neuer Formularzwang im EEG – Registrierung in den Meldeportalen der ÜNB

Zum 31. Mai haben viele Unternehmen aus unterschiedlichen Marktrollen Meldepflichten bei den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu erfüllen. Betroffene sollten sich möglichst kurzfristig im Portal ihres ÜNB registrieren, weil dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nimmt.

Für viele Unternehmen stehen zum 31. Mai wieder Meldungen bei den ÜNB an, etwa weil sie 
  • die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen,
  • Strom an Dritte weiterleiten oder
  • von einer EEG-Eigenerzeugung/-versorgung profitieren und sich dabei für sie die Zuständigkeit des ÜNB aus § 61j EEG ergibt. 
In diesem Jahr müssen Betroffene ihre Meldungen zum ersten Mal in den Portalen der ÜNB vornehmen, da mit dem Energiesammelgesetz ein entsprechender Formularzwang in §§ 74 Abs. 3, 74a Abs. 4 EEG aufgenommen wurde. Im letzten Jahr war die Nutzung der Portale noch optional. Wer sich dort bislang noch nicht registriert hat, sollte dies möglichst kurzfristig nachholen, da dieser Prozess aus mehreren Schritten besteht und einige Zeit in Anspruch nehmen kann.