Neuer Formularzwang im EEG – Registrierung in den Meldeportalen der ÜNB
Zum 31. Mai haben viele Unternehmen aus unterschiedlichen Marktrollen Meldepflichten bei den Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) zu erfüllen. Betroffene sollten sich möglichst kurzfristig im Portal ihres ÜNB registrieren, weil dieser Prozess einige Zeit in Anspruch nimmt.
- die Besondere Ausgleichsregelung in Anspruch nehmen,
- Strom an Dritte weiterleiten oder
- von einer EEG-Eigenerzeugung/-versorgung profitieren und sich dabei für sie die Zuständigkeit des ÜNB aus § 61j EEG ergibt.