Neues BesAR-Merkblatt zur „grünen Konditionalität“
BAFA veröffentlicht weiteres Merkblatt für den BesAR-Antrag 2023.
Auch die Besondere Ausgleichsregelung zur Reduzierung der KWKG- und Offshore-Netzumlage verlangt die Erbringung von ökologischen Gegenleistungen, d.h. die beantragte Beihilfe ist anteilig in wirtschaftliche Energieeffizienz- oder Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Alternativ kann Grünstrombezug die Anforderungen an die sog. grüne Konditionalität erfüllen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat nun ein weiteres Merkblatt zur Antragstellung 2023 veröffentlicht, in dem die Anforderungen an die ökologischen Gegenleistungen erläutert werden, nachdem sich das alljährliche Merkblatt des BAFA auf eine Wiederholung des Wortlauts des Gesetzestextes beschränkt hatte.
Das „Merkblatt Grüne Konditionalität 2023“ kann hier auf der Website des BAFA abgerufen werden. Wir werten das Merkblatt für Sie aus und werden Sie an dieser Stelle zu Details informiert halten!