Neues Jahr, neue Formulare

Die Zollverwaltung hat zum Jahreswechsel neue Formulare im Energie- und Stromsteuerbereich zur Verfügung gestellt.

Im Strom- und Energiesteuerrecht müssen bei der Beantragung von Steuerbegünstigungen und Erlaubnissen oder bei der Steueranmeldung i.d.R. amtliche Vordrucke verwendet werden (sog. Formularzwang). Diese Vordrucke werden von der Zollverwaltung auf ihrer Internetseite zoll.de zur Verfügung gestellt.

Schon in der Vergangenheit wurden Vordrucke zum Teil jährlich angepasst. Die Zollverwaltung setzt aktuell ein komplett neues Formularkonzept um. Bereits im letzten Jahr haben Betreiber von Erzeugungsanlagen einen kleinen Vorgeschmack darauf bekommen, als sie sich mit der Beantragung von den durch die „kleine Stromsteuernovelle“ erforderlich gewordenen Erlaubnisse zur Stromsteuerbefreiung konfrontiert sahen (RGC berichtete). Nicht nur die Formularform, sondern auch die Fragestellungen wurden geändert. In ihrer Fachmeldung vom 23. Dezember 2019 erläutert die Zollverwaltung alle Neuerungen im Detail.

Für die Verwendung der neuen Formulare gibt es Übergangsfristen: Für Anträge bei der Entnahme von Strom bzw. der Verwendung von Energieerzeugnissen im Kalenderjahr 2019 können die alten Formulare noch bis zum 30. Juni 2020 verwendet werden. Eine Ausnahme gilt u.a. für das neue Formular 1400 (Stromsteueranmeldung), welches verpflichtend ab dem 1. Januar 2020 genutzt werden muss.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie gern auf unseren Workshop „Die (neuen) Formulare der Hauptzollämter – Steuerentlastung für Unternehmen nur mit amtlichem Vordruck“ am 19. Februar 2020 und 5. März 2020 aufmerksam machen, zu dem wir Sie herzlich nach Hannover einladen. Hier geht es zur Anmeldung.