Neues vom BAFA-Infotag

Im Rahmen des Informationstages am 26. März 2020 äußerte sich das BAFA insbesondere zur diesjährigen fristgerechten Antragstellung.

Am 26. März 2020 fand der diesjährige BAFA-Informationstag zur Besonderen Ausgleichsregelung online statt, da die Vor-Ort-Veranstaltung in Frankfurt wegen der Corona-Krise abgesagt wurde (RGC berichtete).

Die Corona-Krise und Ihre Folgen für die diesjährige Antragstellung bestimmten auch viele Vorträge der Referenten. Die Ausschlussfrist bis zum 30. Juni 2020 bleibt weiterhin bestehen. Wenn jedoch die aktuelle Situation dafür verantwortlich sei, dass bis zur Ausschlussfrist nicht alle fristrelevanten Unterlagen eingereicht werden könnten, werde das BAFA dies als höhere Gewalt werten und entsprechende „Nachsicht gewähren“. Bis Ende Juni solle daher eine schriftliche, nachvollziehbare Begründung und ein Vorschlag eingereicht werden, bis wann die Unternehmen die Unterlagen dem BAFA vorlegen könnten. Es wurde aber auch angemahnt, dass dies nicht als Freibrief zu verstehen sei. Es müsse also bis zum 30. Juni 2020 alles getan werden, was möglich ist. Nachsicht werde nur gewährt, wenn eine korrekte Antragstellung wegen der Corona-Krise unmöglich sei.