Neues (?) vom Smart Meter Rollout

Ein Update zum aktuellen Stand des Rollouts

Vor knapp einem Jahr war es endlich soweit: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) legte die lang erwartete positive Marktanalyse vor. Damit hatte das BSI festgestellt, dass die technische Möglichkeit für den Einbau von Smart Metern besteht und der flächendeckende Rollout, also der Umrüstung herkömmlicher Zähler mit Smart Metern, beginnen konnte (wir berichteten).

Was hat sich seither getan? Zunächst war es keine Überraschung, dass der als „flächendeckend“ beabsichtigte Rollout seine vorläufige Grenze in dem zu diesem Zeitpunkt technisch Möglichen fand. Die technische Möglichkeit lag nur bei nur 4 von 14 sog. Tarifanwendungsfällen überhaupt vor. Diese Tarifanwendungsfälle unterscheiden sich nach verschiedenen messtechnischen Anforderungen, z.B. ob eine zeitvariable oder auch eine lastvariable Messung oder eine Messung der Entnahme aus dem Netz oder der Einspeisung in das Netz erfolgt. Für die Erklärung der technischen Möglichkeit hatte das BSI in seiner Markterklärung die Kundengruppen differenziert und die technische Möglichkeit zunächst insbesondere für sog. SLP-Stromzähler erklärt. Hier besteht eine Umrüstungspflicht ab einem höher als 6.000 kWh/Jahr liegenden Stromverbrauch.

Von der Umrüstung (vorläufig) ausgenommen waren Kunden mit einem Stromverbrauch über 100.000 kWh sowie generell Kunden mit RLM-Messgeräten. Hieran hat sich auch bis zuletzt nichts geändert. Die erforderliche technische Möglichkeit liegt weiterhin nicht vor. Es ist auch zu erwarten, dass die Marktverfügbarkeit von Smart Metern für RLM-Kunden noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Im Januar 2020 wurde außerdem festgestellt, dass der verpflichtende Einbau von Smart Metern auch für Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG vorerst noch nicht erfolgen solle. Ob und wann die Umrüstung für diese Anlagen verbindlich werde, bleibt einer weiteren Marktanalyse vorbehalten, die bis zum 30. Oktober 2020 vorliegen sollte. Tatsächlich wurde Ende Oktober 2020 eine aktualisierte Markterklärung veröffentlicht. Diese enthielt inhaltlich aber im Wesentlichen nur die Mitteilung, dass ein vierter Hersteller die Zertifizierung seines Smart-Meter-Gateways erfolgreich abgeschlossen habe und dass einer der übrigen zertifizierten Hersteller auch bereits weitere Tarif-Anwendungsfälle (TAF 9, 10 und 14) implementiert habe. Die technische Möglichkeit ist aber weiterhin immer erst dann gegeben, wenn mindestens drei verschiedene Hersteller zertifiziert worden sind. Außerdem wurde für neue Gas-Zähler festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anbindung von SLP-Gaszähler an das Smart-Meter-Gateway bereits gegeben seien.

Hinsichtlich des Einbaus von Smart Metern in Erzeugungsanlagen nach dem EEG und KWKG wurde in der Marktanalyse aus Oktober 2020 mitgeteilt, dass eine abschließende Beurteilung zur Feststellung der technischen Möglichkeit hier erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur EEG-Novelle erfolgen könne. Somit vertröstete das BSI auf den Beginn des Jahres 2021.

Nun ist Gerüchten zu Folge für Ende Januar 2021 mit einer neuen Markterklärung des BSI zu rechnen. Diese soll den Startschuss für die Umrüstung bei Photovoltaik-Anlagen ab 7 KW enthalten. Fällt der Startschuss bedeutet das für Betreiber von PV-Anlagen, dass sie damit rechnen müssen, dass sich ihr Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber anlässlich der Umrüstung an sie wenden wird. Die Umrüstung selbst erfolgt durch den zuständigen Messstellenbetreiber. Die Kosten der Umrüstung sind allerdings bis zu einer bestimmten Höhe vom Betreiber der PV-Anlage zu tragen. Eine Ablehnung der Umrüstung ist nicht möglich. Wir werden Sie hier weiter informiert halten.