Neues zur Drittmengenabgrenzung seitens BMWi, BNetzA und BAFA
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) planen Konsultationen zur Abgrenzung von Strommengen, die an Dritte geliefert werden.
Hintergrund ist der hohe bürokratische Aufwand, den Unternehmen leisten müssen, um Strommengen, die an Dritte geliefert werden, von den selbst verbrauchten Strommengen abzugrenzen. Diese Abgrenzung ist u. a. dann notwendig, wenn ein Unternehmen Entlastungen aufgrund der Besonderen Ausgleichsregelung, der Eigenerzeugung / Eigenversorgung oder der Netzumlagenbegrenzung in Anspruch nimmt, da die Entlastungen nur für den selbst verbrauchten Strom gewährt werden. Ziel der Konsultationen ist es, die Umlagen-Gerechtigkeit zu erhalten, die Drittmengenabgrenzung dabei aber deutlich zu vereinfachen.
Die BNetzA entwirft hierzu aktuell ein Hinweispapier, welches inhaltlich an das seitens BAFA bereits veröffentlichte Hinweisblatt (RGC berichtete) angelehnt werden soll. Das Papier der BNetzA wird allerdings darüber hinausgehende Konkretisierungen enthalten und zeitnah in die Konsultation gehen. Inhaltlich sollen viele Fragen und Probleme aus der bisherigen Abgrenzungspraxis aufgegriffen und unter anderem auf eine Typisierung und Standardisierung von Drittmengen gesetzt werden. Wie diese Typisierung aussehen soll, ist noch nicht klar. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen typisierte Standardwerte zur Schätzung ausreichen. Außerdem wird es Regeln zur exemplarischen Messung von Drittmengen geben.
Das BMWi will zeitgleich eine white list erstellen. Diese soll als Positiv-Liste typisierte Standardfälle als Bagatellfälle deklarieren.
Der VEA wird sich an den Konsultationen beteiligen. Über den weiteren Fortgang halten wir Sie hier informiert.