Novelle des Gebäudeenergiegesetzes läuft an.

Nach dem Stopp der Neubauförderung von KfW-Effizienzhäusern (KfW 75) soll das GEG 2023 notwendige Primärenergieeinsparungen vorantreiben.

Schon im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung eine Anpassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. In einer ersten Formulierungshilfe (Stand 29.04.2022) erklärt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK): „Vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs und des massiven Preisanstiegs für fossile Brennstoffe müssen die bisherigen Anstrengungen für Energieeinsparungen im Gebäudebereich durch kurzfristig umsetzbare Maßnahmen gesteigert und eine größere Unabhängigkeit von russischen Gaslieferungen erreicht werden.“

Was ist dazu im Detail geplant?

Bis zur Einführung des Effizienzhausstandards EH 40 in 2025 erfolgt ein Zwischenschritt – der EH-55-Standard als gesetzlicher Neubaustandard:

  • Der zulässige Primärenergiebedarf als erste Kenngröße eines zu errichtenden Gebäudes soll von bisher 75% auf 55% des Referenzgebäudes reduziert werden. Damit soll das GEG 2023 an die Entwicklung der Baupraxis angepasst werden und die Ausrichtung für künftige Förderprogramme schaffen.
  • Bei der Wärmedurchlässigkeit der Gebäudehülle als zweite Kenngröße ist geplant, die Hüllanforderungen bei Wohngebäuden (HAT´-Wert) von bisher 1 auf 0,7 zu reduzieren. Die Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz würden damit anspruchsvoller, als im bisherigen § 16 GEG.
  • Nichtwohngebäude sollen Verschärfungen der mittleren U-Werte der Bauteilgruppen einhalten.

Das neue GEG soll aber auch Änderungen beim Einsatz von Erneuerbaren-Energien regeln, geplant ist, Biomasse-basierte Heizungen im Standard nur zuzulassen, wenn sie mit einer solarthermischen Anlage kombiniert werden, mit der die Trinkwasser-Erwärmung übernommen wird.

Zudem soll der Einsatz von „Großwärmepumpen“ in Wärmenetzen angereizt werden, indem künftig bei der Ermittlung des Primärenergiefaktors des an das Wärmenetz angeschlossenen Gebäudes der Faktor 1,2 für den netzbezogenen Strom zum Betrieb der Pumpe aus nicht erneuerbaren Energien verwendet werden könnte.

Das neue GEG soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Autorin: Aletta Gerst