Novellierung der Steuerentlastungen für Produzierende Gewerbe in Planung
Das Bundesfinanzministerium plant die Novellierung der Entlastungstatbestände §§ 9b, 10 StromStG und §§ 54, 55 EnergieStG.
Das Bundesfinanzministerium schrieb am 11. Januar 2021 einen Forschungsauftrag zu den „Effekten einer Novellierung der Entlastungstatbestände für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes im Energie- und Stromsteuergesetz“ aus. Konkret sollen die Entlastungstatbestände §§ 9b, 10 StromStG und §§ 54, 55 EnergieStG ab dem Jahr 2023 neu geregelt werden.
Im Jahre 1999 wurden diese steuerlichen Entlastungen eingeführt, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen trotz steigender Strom- und Energiepreise zu erhalten. Laut Projektbeschreibung des Forschungsauftrages werden sie jedoch den aktuellen Anforderungen an Subventionen im Umfang von mehreren Milliarden Euro im Energiebereich (ca. 3 Milliarden/Jahr) nicht mehr gerecht. Moniert wird bei den allgemeinen Entlastungen (§ 9b StromStG; § 54 EnergieStG) insbesondere, dass sie ohne besondere Voraussetzungen an Unternehmen des Produzierenden Gewerbes kontinuierlich als Dauersubvention ausgezahlt werden würden. Bei dem Spitzenausgleich (§ 10 StromStG; § 55 EnergieStG) sei vor allem die Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge überholt.
Ein künftiger Spitzenausgleich solle deshalb insbesondere zielgerichteter denjenigen Unternehmen zugutekommen, die im internationalen Wettbewerb stehen und zusätzlich verwaltungsökonomischer ausgestaltet werden. In Betracht zu ziehen sei dabei eine Anlehnung an die besondere Ausgleichsregelung nach EEG bzw. an die noch ausstehende Carbon-Leakage Regelung im Rahmen des nationalen Emissionshandels sowie an die Regelungen zur Strompreiskompensation im Rahmen des europäischen Emissionshandels.
Zudem solle bei der Ausgestaltung der neuen Entlastungstatbestände darauf geachtet werden, dass sie den energie- und klimapolitischen Zielen der Bundesrepublik (insbesondere Treibhausneutralität bis 2050) nicht entgegenstehen, sondern diese vielmehr unterstützen.