Offshore-Haftungsumlage für 2018 veröffentlicht

Die Offshore Haftungsumlage wird im Jahr 2018 für die Letztverbraucher der Gruppe A und B steigen und für Letztverbraucher der Gruppe C leicht sinken.

 Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben kürzlich die Höhe der Offshore-Haftungsumlage für das Jahr 2018 bekannt gegeben. Zweck der Offshore-Haftungsumlage ist es, die den ÜNB entstehenden Kosten für Entschädigungen bei Störungen oder Verzögerung der Anbindung von Offshore-Anlagen auf die Letztverbraucher umzulegen.  

Die Offshore-Haftungsumlage beträgt im kommenden Jahr für alle Letztverbraucher für die jeweils ersten 1.000.000 kWh je Abnahmestelle (sog. Letztverbraucher-Gruppe A) 0,037 ct/kWh. In 2017 lag die (negative) Umlage für diese Letztverbraucher noch bei – 0,028 ct/kWh.

Für Letztverbraucher, deren selbstverbrauchter und aus dem Netz bezogener Strom innerhalb eines Jahres an einer Abnahmestelle 1.000.000 kWh übersteigt (Letztverbraucher-Gruppe B), beträgt die Umlage kommendes Jahr 0,049 ct/kWh und erhöht sich damit im Vergleich zu der Umlage im Vorjahr (0,038 ct/kWh in 2017).

Für Letztverbraucher, die darüber hinaus auch Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sind und deren Stromkosten im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr 4 % des Umsatzes überstiegen (Letztverbraucher-Gruppe C), beträgt die Offshore-Haftungsumlage im kommenden Jahr 0,024 ct/kWh und sinkt damit im Vergleich zum Jahr 2017 leicht (0,025 ct/kWh in 2017).

Zur Mitteilung der Übertragungsnetzbetreiber gelangen Sie hier.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es ab dem 1. Januar 2019 zu diversen Änderungen hinsichtlich der Offshore-Haftungsumlage und Ihrer Wälzung gem. § 17f EnWG kommen wird (RGC berichte). Unter anderem sollen künftig grundsätzlich nur noch die Unternehmen eine Entlastung geltend machen, die als stromkostenintensive Unternehmen die Besondere Ausgleichsregelung nach den §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen. Diese Regelung darf allerdings erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und für die Dauer der Genehmigung angewendet werden und soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten.