Online-Auftritt des Marktstammdatenregisters verzögert sich erneut
Nach mehrmaligen Verschiebungen galt der 4. Dezember 2018 für den Online-Auftritt des Markstammdatenregisters als gesetzt – nun soll das Register erst im neuen Jahr online gehen.
Nach mehrmaligen Verschiebungen galt der 4. Dezember 2018 für den Online-Auftritt des Markstammdatenregisters (MaStR) als gesetzt (RGC berichtete) – nun soll das Register erst im neuen Jahr online gehen. Als Termin gibt die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf ihrer Homepage dafür den 31. Januar 2019 bekannt.
In dem MaStR, einem künftig von der BNetzA zu betreibenden Webportal, sind die Pflichten aus der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) vorzunehmen. Die MaStRV sieht für eine Vielzahl von Marktakteuren und deren sog. „Einheiten“ im Energiebereich umfangreiche Melde- und Registrierungspflichten vor. Damit soll vor allem die Transparenz und Datenqualität erhöht werden.
Zuletzt wurde eine Novellierung der Verordnung angestoßen (RGC berichtete), die unter anderem die Meldefristen in der Übergangszeit an den tatsächlichen Onlineauftritt des MaStR knüpfen. Dies könnte auch als Ausblick auf weitere Verzögerungen verstanden werden. Für die meisten Marktakteure gilt nun abwarten – darauf dürften sie sich inzwischen aber auch schon eingestellt haben.
Achtung:
Auch wenn sich der Onlineauftritt des MaStR ein weiteres Mal verschieben wird, bleiben einige Marktakteure (z.B. Netzbetreiber, Betreiber von neu in Betrieb genommenen und nach dem EEG oder KWKG geförderten Einheiten und Betreiber von EEG-Anlagen, die schon vor dem Inkrafttreten der MaStRV bei der BNetzA hätten registriert werden müssen) schon heute registrierungspflichtig.