Online-Plattform des Marktstammdatenregisters erst ab 4. Dezember 2018 verfügbar
Heute hat die Bundesnetzagentur den Starttermin für das Marktstammdatenregister-Webportal verkündet: Dieses soll ab 4. Dezember 2018 online verfügbar sein.
Mit der im Jahr 2017 (RGC berichtete) in Kraft getretenen Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) wurden umfangreiche neue Meldepflichten für energiewirtschaftliche Akteure geschaffen (RGC berichtete), deren Verletzung zu teils weitreichenden Sanktionen für die Meldepflichtigen führen kann.
Ursprünglich sollte die Webplattform zur Eintragung in das Register bereits im Herbst 2017 zur Verfügung stehen. Weil die Software nicht rechtzeitig fertiggestellt werden konnte, wurde der Start zunächst auf Sommer 2018 verschoben (RGC berichtete). Der nunmehr veröffentlichte Starttermin im Dezember 2018 bedeutet damit eine Verzögerung um etwa ein weiteres halbes Jahr.
Für viele Marktakteure und Einheiten (z.B. Stromerzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen) bestehen Registrierungspflichten erst ab Verfügbarkeit der Online-Plattform. Bestimmte Akteure bzw. Einheiten müssen sich jedoch bereits über im PDF-Format von der BNetzA zur Verfügung gestellte Formulare registrieren. Dies gilt bspw. für Anlagen i.S.d. EEG, die bereits nach der Anlagenregisterverordnung registrierungspflichtig waren.
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