Osterpaket enthält auch Änderungen zum KWK-Gesetz
Mit der größten energiepolitischen Gesetzesnovelle zur Beschleunigung des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sind zugleich Veränderungen für KWK-Anlagen geplant.
Das am 6. April von der Bundesregierung verabschiedete „Osterpaket“ besteht aus 19 Einzelgesetzen, den größten Anteil machen die Änderungen zur Zukunft der Energieumlagen und Förderungen der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien aus (RGC berichtete). Zum Inhalt gehört aber auch eine erneute Novellierung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG).
Es sollen folgende wesentliche Anpassungen des KWKG 2023 kommen:
- Die Förderung von neuen, modernisierten oder nachgerüsteten KWK-Anlagen, die Strom auf Basis von Biomethan erzeugen, soll eingestellt werden. Biomethan als wertvoller Brennstoff soll künftig vorrangig Spitzenlastkraftwerken zur Verfügung stehen. Abgemildert werden soll diese erhebliche Förderbeschränkung durch eine Übergangsregelung nach den KWK-Anlagen, die noch bis Ende 2023 in Betrieb gehen und die bisherige Förderung erhalten können.
- Neu normiert werden soll die Wasserstofffähigkeit als Zulassungsvoraussetzung für neue KWK-Anlagen mit elektrischer Leistung > 10 MW (BImSchG- Genehmigung nach dem 30.06.2023). Abgestellt werden soll auf Umrüstkosten, die unter 10% der Neubaukosten eines vergleichbaren Kraftwerkes liegen müssen. Bei dieser Regelung entstehen aber viele Fragen zur Umsetzung in der Praxis, denn es werden weder die Abläufe von Teilgenehmigung noch die derzeit tatsächlich bestehenden Möglichkeiten der geforderten Nachweise zu Kosten und Garantien berücksichtigt. Modernisierte KWK-Anlagen sollen die Anforderung der Wasserstofffähigkeit nicht erfüllen müssen.
- Eine weitere Fördereinschränkung ist geplant mit der weiteren Absenkung der jährlichen förderfähigen Vollbenutzungsstunden ab 2025 bis 2030 in 200er Schritten. Hier soll es aber auch Ausnahme- und Übergangsregelugen für bereits in der Planung befindliche KWK-Anlagen geben.
- Im Gesetzesentwurf fehlt bisher eine Verlängerung des Geltungszeitraumes des KWKG über 2026 hinaus, dabei wäre dies für die Planungs- und Investitionssicherheit für mittelgroße- und große KWK-Projekte dringend erforderlich.
Unternehmen, die bereits KWK-Anlagen betreiben oder neue planen, sollten beim weiteren Gesetzgebungsverfahren des Osterpaktes also auch einen Blick auf die KWK-Regelungen werfen. In unserer Veranstaltung „RGC-Fokus: EEG/KWKG 2023 – Die neuen Förderregelungen für Erzeugungsanlagen in 1,5 Stunden“ am Montag, 23. Mai 2022 erläutern wir die geplanten Neuregelungen zusammen mit den Änderungen zu der Förderung von PV-Anlagen, Windenergie an Land und Bioenergie (Biomethan). Ein Ticket für die Veranstaltung finden Sie hier.
Autoren: Aletta Gerst