Photovoltaik-Deckel bleibt vorerst bestehen: Mini-EEG-Novelle im Bundestag beschlossen

Am Donnerstagabend wurde im Bundestag eine Mini-EEG-Novelle beschlossen, die insbesondere Fragestellungen im Zusammenhang mit Photovoltaik betrifft.

Bundestag und Bundesrat haben am Donnerstag abend die sog. Mini-EEG-Novelle verabschiedet. Mit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2017) werden die Realisierungsfristen für Erneuerbaren-Projekte, die an Ausschreibungen teilnehmen, verlängert, wenn sich diese aufgrund des Corona-Lockdowns verzögern. Bspw. werden die Realisierungsfristen für Photovoltaik-Projekte, die vor dem 1. März 2020 den Zuschlag im Rahmen einer PV-Ausschreibung erhalten haben, um sechs Monate verlängert. Auch für die von den Verzögerungen besonders getroffene Bioenergie-Branche wurden Fristverlängerungen geregelt. 

Mit der Mini-EEG-Novelle erfolgt außerdem die Streichung des Privilegs für Bürgerenergiegesellschaften, ohne immissionsschutzrechtliche Genehmigung an Ausschreibungen für Windkraft an Land teilzunehmen. 

Eine Streichung des 52-Gigawatt-Photovoltaik-Deckels, wie bspw. von Vertretern der Grünen angeregt, erfolgte jedoch nicht. Dieser Änderungsantrag wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt.