Ambitionierte Pläne der Großen Koalition im Bereich von Energiewirtschaft und E-Mobility

Am Donnerstag, den 7.2.2018, wurde der Koalitionsvertrag der großen Koalition aus SPD, CDU und CSU veröffentlicht. Dieser enthält eine Reihe ambitionierter Vorhaben für den Bereich der Energie (vgl. S. 71 ff.). 

Allgemein setzt sich die Koalition zum Ziel, im Bereich der Energiewirtschaft Rahmenbedingungen zu schaffen, aufgrund derer die Energiewende zum Treiber für Energieeffizienz, Modernisierung, Innovationen und Digitalisierung im Strom-, Wärme-, Landwirtschafts- und Verkehrssektor wird. Dabei richtet sich ein Augenmerk darauf, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandortes Deutschland nicht zu gefährden. Einer der Schwerpunkte ist die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Hierbei wird die Rolle der Verteilernetzbetreiber betont. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Senkung des Energieverbrauchs, vor allem durch Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz.

Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien wird ein Anteil von etwa 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 angestrebt. Vorgesehen sind Sonderausschreibungen, mit denen acht bis zehn Millionen Tonnen CO2 zum Klimaschutzziel 2020 beitragen sollen. Hier sollen je vier Gigawatt Onshore (Windenergie und Photovoltaik) sowie ein Offshore Windenergiebeitrag zugebaut werden, Voraussetzung ist die Aufnahmefähigkeit der entsprechenden Netze.

Des Weiteren hat sich die Koalition ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität vorgenommen. Insbesondere soll auf eine flächendeckende Ladeinfrastruktur hingewirkt werden. Das ambitionierte Ziel ist, dass bis 2020 mind. 100.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte geschaffen werden, von denen mindestens ein Drittel Schnellladepunkte sein sollen. Es sollen zudem gesetzliche Rahmenbedingungen für benutzerfreundliche Bezahlsysteme geschaffen werden. Außerdem soll die Entwicklung privater Ladeinfrastruktur vorangetrieben werden, z.B. durch Erleichterungen für die Schaffung von Lademöglichkeiten auch bei Mietwohnungen.

Im Rahmen der pauschalen Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge und Hybridfahrzeuge soll ein reduzierter Satz von 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises eingeführt werden (im Gegensatz zu der für Dienstfahrzeuge, unabhängig vom Antriebstyp, schon bislang geltenden 1%-Regel). Für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge soll schließlich eine – auf fünf Jahre befristete – Sonder-AfA (Abschreibung für Abnutzung) von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden.

Darüber hinaus hat die Große Koalition unter anderem die folgenden Vorhaben auf ihre Agenda gesetzt:

  • Den Netzausbau voranzutreiben
  • Einheitliche Entgelte für die Nutzung der Übertragungsnetze umzusetzen
  • Die Netzentgeltsystematik mit Blick auf die Verursachungsgerechtigkeit und unter Berücksichtigung netzdienlichen Verhaltens zu überarbeiten
  • Einen besseren Interessenausgleich zwischen EE-Förderung und Natur- und Landschaftsschutz zu schaffen
  • Bürgerenergiegesellschaften zu stärken
  • Die Förderung von sog. „Mieterstrom“ zu optimieren
  • Die Kopplung des Sektors Strom mit den Sektoren Wärme und Mobilität voranzutreiben
  • Die Entwicklung von Stromspeichertechnologien zu fördern und die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen weiterzuentwickeln
  • Den Rechtsrahmen für die Kraft-Wärme-Kopplung im Hinblick auf CO2-Reduktion und Flexibilität zu modernisieren
  • LNG-(Liquid Natural Gas)Infrastruktur zu fördern