Prozesswärme aus erneuerbaren Energien – Aktualisierung der Richtlinie für die Bundesförderung Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Ihr Unternehmen möchte sich umwelt- und klimafreundlicher aufstellen und plant Prozesswärme aus erneuerbaren Energien zu erzeugen? Prüfen Sie, ob eine Förderung für die Beschaffung und Errichtung von Wärmeerzeugern zur Prozesswärmebereitstellung möglich ist!

Mit der Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (EEW) fördert der Bund die Energiewende in Unternehmen. Ziel ist es, den Energie- sowie Ressourcenbedarf und die resultierenden CO2-Emissionen zu reduzieren.

Die Richtlinie soll Investitionen insbesondere in die Anlagen- und Prozessmodernisierung auf möglichst hohem Energieeffizienzniveau anstoßen, die effiziente Nutzung von Ressourcen begünstigen und die Marktdurchdringung mit hocheffizienten Technologien beschleunigen. Förderfähig sind unterschiedliche Vorhaben, sogenannte Module, von denen die Richtlinie insgesamt 6 vorsieht.

Durch die Änderung der Förderrichtlinie mit Wirkung zum 1. Mai 2023 wird das Modul 2 „Prozesswärme aus erneuerbaren Energien“ noch interessanter, da die förderfähigen Wärmeerzeuger erweitert worden sind. Gefördert werden nunmehr:

  • Solarkollektoranlagen
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme erneuerbaren aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen
  • Anlagen zur Erschließung und Nutzbarmachung von Geothermie
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, wenn die Energie, die in Wärme oder elektrische Energie umgewandelt wird, ausschließlich direkt aus Sonneneinstrahlung, Geothermie oder Biomasse stammt.

Antragsberechtigt sind u. a. private Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in Form eines Tilgungszuschusses für Kredite, die die KfW refinanziert. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und der gewählten Art der Förderung. Im Modul 2 können 45 % (große Unternehmen) oder bis zu 65 % (kleine Unternehmen) der beihilfefähigen Kosten gefördert werden. Der maximale Förderzuschuss pro Vorhaben beträgt 15 Millionen Euro. Die Antragstellung erfolgt elektronisch. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMWK. Zur aktuellen Förderrichtlinie gelangen Sie hier.

Sie haben Fragen zum Thema Energiewende und möglicher Förderungen? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail an hanke@ritter-gent.de oder weber@ritter-gent.de. Wir unterstützen Sie gern! 

Autoren: Pia Weber
                Yvonne Hanke