PV-Anlage als ökologische Gegenleistung ja oder nein?
Die Installation einer PV-Anlage ist nur in Kombination mit einem Energieträgerwechsel eine anerkannte ökologische Gegenleistung.
Diverse energierechtliche Privilegien sehen sie inzwischen vor – die ökologischen Gegenleistungen. Die erhaltene Beihilfe muss in wirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz investiert werden. Das gilt für den Spitzenausgleich ebenso, wie für die Besondere Ausgleichsregelung, die BECV-Beihilfe und die Strompreiskompensation. Zukünftig wird die Anforderung weiteren Regelungen des Strom- und Energiesteuerrechts hinzugefügt.
Ein beliebtes Praxisbeispiel ist das Invest in die Installation einer PV-Anlage. Auf den ersten Blick ein taugliches Mittel, um die CO2-Bilanz des Unternehmens zu verbessern – auf den zweiten Blick aber keine Maßnahme zur Energieeinsparung als Teil des Energiemanagementsystems und daher grundsätzlich nicht als ökologische Gegenleistung tauglich.
Die DEHSt hat nun in einem kürzlich veröffentlichten Hinweispapier jedoch ein Beispiel geboten, in dem die Installation einer PV-Anlage eine geeignete ökologische Gegenleistung im Rahmen des BECV-Antrages darstellt. Dafür muss die Inbetriebnahme der PV-Anlage mit einem Energieträgerwechsel einhergehen, um die Anforderungen an die Energieeffizienzmaßnahmen zu erfüllen.
Ob diese Auffassung von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle oder den Hauptzollämtern fortgeführt wird, bleibt abzuwarten. Im Rahmen der BECV-Beihilfe biete sie bereits jetzt einen guten Anwendungsfall für die Praxis.
Veranstaltungstipp: Die Umsetzung von ökologischen Gegenleistungen wird nicht nur bei den BECV-Anträgen, sondern auch bei der Besonderen Ausgleichsregelung, der Strompreiskompensation und dem Spitzenausgleich zur Antragsvoraussetzung. Wann diese Maßnahmen umzusetzen sind, welche Nachweise erforderlich sind und wie sich die BECV-Gegenleistungen mit den Gegenleistungen anderer Privilegien vertragen, beleuchtet unsere Kollegin Lena Ziska gemeinsam mit Mark Jüttner (cp energie) in ihrem Workshop zur „Projektierung ökologischer Gegenleistungen als neue Voraussetzung für energierechtliche Privilegien“ am 22. Februar 2023 (online).
Autorin: Lena Ziska