Redispatch 2.0: Netzbetreiber informieren die Anlagenbetreiber zu Datenlieferverpflichtungen
Mit einem Musterschreiben des bdew werden die Netzbetreiber alle Betreiber von Stromerzeugungsanlagen auffordern, zeitnah Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Einspeisemanagements zu treffen.
Ab dem 01.Oktober 2021 treten die Neuregelungen zum Redispatch 2.0 im Energiewirtschaftsgesetz in Kraft. Die Vorbereitungen der Netzbetreiber für eine fristgerechte Umsetzung schreiten voran. Ziel des neuen Redispatch ist die Vermeidung von Netzengpässen und die Sicherung der Stabilität der Stromnetze. Es kommen dabei künftig auch neue Aufgaben auf die Anlagenbetreiber zu! Neue Prozesse sollen den Informations- und Datenaustausch, den Bilanzkreisausgleich sowie die Abrechnung optimieren.
In das Redispatch 2.0 werden alle EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, einbezogen. Auch Anlagen, die nur zur Eigenversorgung genutzt werden und keinen Strom in das vorgelagerte Netz einspeisen, müssen die Anforderungen des neuen Einspeisemanagements erfüllen und netzbetreiberseitige Eingriffe in ihre Anlagen dulden.
Die Bundesnetzagentur hat bereits zwei Festlegungen zu den neuen Anforderungen und Verantwortlichkeiten getroffen. In der ersten (BK6-20-059) hat die BNetzA Bilanzierungsmodelle festgelegt und die Form der neuen Kommunikationsprozesse bestimmt (RGC berichtete). In der zweiten Festlegung wurden sog. Mindestfaktoren beschlossen für das künftig anzuwendende Verfahren zur Auswahl, d.h. die Rangfolge, nach der Anlagen geregelt werden (RGC berichtete).
In einem weiteren bereits laufenden Festlegungsverfahren (BK6-20-061) werden die konkreten Datenlieferungsverpflichtungen aller betroffenen Marktteilnehmer bestimmt. Die zentrale Kommunikationsschnittstelle wird das vom Netzbetreiberprojekt „Connect+“ bereitgestellte IT-System „RAIDA“ sein. Zur Vorbereitung der nächsten Umsetzungsschritte wenden sich die Netzbetreiber in den nächsten Wochen mit einem einheitlichen vom bdew erstellten Anschreiben an alle Anlagenbetreiber. Darin wird eine erste Information zu den künftig an die neue IT-Plattform zu liefernden Daten gegeben (u.a.): Stammdaten der Anlagen, Bewegungsdaten im Prognosemodell (Information zu marktbedingten Anpassungen und Nichtbeanspruchbarkeiten), vom Anlagenbetreiber selbst erstellte Prognose- und Plandaten der Erzeugung im Planwertmodell. Einen ersten Überblick zur praktischen Umsetzung der Kommunikationsprozesse hat der bdew in seiner hier abrufbaren Anwendungshilfe erarbeitet.
Da schon für den Sommer 2021 ein erster Testbetrieb des neuen Regimes geplant ist, werden die Netzbetreiber alle Anlagenbetreiber darauf hinweisen, dass ihre Anlagen zeitnah mit einer Steuerungstechnik auszurüsten sind – soweit diese noch nicht vorhanden ist. Denn alle Stromerzeugungsanlagen müssen auf Aufforderung des Netzbetreibers ferngesteuert ihre Wirk- und Blindleistungserzeugung anpassen können. Betreiber von (Eigen-)Erzeugungsanlagen sollten daher unbedingt prüfen, ob sie die Steuerbarkeit ihrer Anlagen erfüllen können oder Nachrüstungen erforderlich sind.