Redispatch: Harmonisierte Durchführung von Eingriffen in Erzeugungskraftwerke

Betreiber von Kraftwerken mit einer Leistung ab 10 MW sind verpflichtet, am sog. „Redispatch“ teilzunehmen, also Eingriffe der Netzbetreiber in ihre Erzeugungsleistung hinzunehmen. Die vier Übertragungsnetzbetreiber haben nun den finalen harmonisierten Aktivierungsprozess zur Abstimmung dieser Maßnahmen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Unter Redispatch versteht man Eingriffe seitens der Netzbetreiber in die Erzeugungsleistung von Kraftwerken, um Leitungsabschnitte vor einer Überlastung zu schützen. Droht an einer bestimmten Stelle im Netz ein Engpass, werden Kraftwerke diesseits des Engpasses angewiesen, ihre Einspeisung zu drosseln, während Anlagen jenseits des Engpasses ihre Einspeiseleistung erhöhen müssen. Auf diese Weise wird ein Lastfluss erzeugt, der dem Engpass entgegenwirkt. Weitere Informationen hierzu finden Sie u.a. auf der Seite der Bundesnetzagentur.

Die Verpflichtung zur Teilnahme am sog. Redispatch ist für Kraftwerke ab 10 MW schon seit Jahren in den §§ 13 ff. EnWG geregelt. Für die Zukunft hat der Gesetzgeber zudem klargestellt, dass dies auch für reine Eigenversorgungskraftwerke gelten soll (RGC berichtete).

Derzeit erfolgt die konkrete Durchführung von Redispatch-Maßnahmen zwischen den Übertragungsnetzbetreibern und den Betreibern von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie mit einer Leistung ab 10 MW noch auf Basis verschiedener, regelzonenspezifischer Prozesse. Diese Prozesse unterscheiden sich also in jeder Regelzone hinsichtlich der konkreten Abläufe, der verwendeten Formate und Kommunikationswege.

Mit der Einführung eines gemeinsamen Redispatch-Abwicklungsservers (sog. RAS) der vier Übertragungsnetzbetreiber sollen die aktuellen Prozesse und Formate beim Redispatch-Abruf nun harmonisiert werden. Die Übertragungsnetzbetreiber haben hierzu am 30. April 2020 den finalen harmonisierten Aktivierungsprozess zum Abruf von Redispatch veröffentlicht. Dieser enthält eine detaillierte Prozessbeschreibung sowie die dazugehörigen Formatbeschreibungen, Schema- und Beispieldateien und macht u.a. die Installation des entsprechenden Tools erforderlich. Details und die jeweiligen Prozessbeschreibungen finden Sie hier.

Die Übertragungsnetzbetreiber sehen dort aktuell einen Start für den harmonisierten Aktivierungsprozess im 1. Halbjahr 2021 vor. Davor werde den Kraftwerksbetreibern eine mindestens 6-monatige Testphase ermöglicht.

Betroffen sind derzeit ausschließlich die heute zum Redispatch verpflichteten Betreiber von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von elektrischer Energie mit einer Leistung ab 10 MW.