Kleine Lichtblicke für die Reduzierung der EEG-Umlage bei (neuen) KWK-Eigenversorgungsanlagen
Wir haben berichtet, dass die EU-KOM die Reduzierung der EEG-Umlage auf 40 % für KWK-Neuanlagen (Inbetriebnahme seit 1. August 2014) nach § 61b Nr. 2 EEG 2017 nicht genehmigt hat.
Für die Betroffenen gibt es kleine Lichtblicke:
Die Bundesregierung bemüht sich um eine Neuregelung. Dies bestätigte die Bundesregierung bereits in einer Presseerklärung vom 19. Dezember 2017. Außerdem sind Fälle denkbar, in denen die Begrenzung der EEG-Umlage für KWK-Neuanlagen aufgrund anderer (genehmigter) Ausnahmeregelungen begründet ist oder sich hierfür die Voraussetzungen schaffen lassen. Dies sollte im Einzelfall überprüft und bei den bevorstehenden Meldungen, z.B. gemäß § 74a Abs. 1 EEG, berücksichtigt werden.