#RGCfragtnach: Buhck Second Life Solar
In unserer Interview-Reihe #RGCfragtnach stellen wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen spannende Mandantenprojekte, interessante Studien und Experten zu energierechtsbezogenen Themen vor. In diesem Beitrag geht es um das Recycling von PV-Modulen.
Lietz: Guten Tag, mein Name ist Franziska Lietz von RGC und in diesem #RGCfragtnach spreche ich mit Martin Wilke und Claudia Dau von der Buhck Gruppe. Frau Dau und Herr Wilke betreuen unter anderem das Projekt secondlife Solar (2ndlifesolar.de).
Liebe Frau Dau, lieber Herr Wilke, erstmal vielen Dank für Ihre Bereitschaft zu diesem Interview!
Zunächst würde ich gern wissen, was Gegenstand von Second Life Solar ist…
Buhck – Claudia Dau: Hallo Frau Dr. Lietz, vielen Dank für die Einladung zum Interview!
Mit 2ndlifesolar bietet wir einen bisher einzigartigen, ganzheitlichen Ansatz für die Behandlung von gebrauchten Solarmodulen an.
Solarmodule sind Elektroaltgeräte, weshalb hier zusätzlich zum Abfallrecht auch zwingend die Anforderungen aus dem ElektroG umgesetzt werden müssen.
Eine Entsorgung über nicht abfallrechtlich zertifizierte Unternehmen birgt hier für den Kunden mit Entledigungswillen Risiken – liefert er z.B. seine Alt-Module an einen nicht zertifizierten Händler, der diese dann ungeprüft exportiert, bleibt der Letztbesitzer weiterhin haftbar.
Gerade diese Haftungsproblematik wird nur gelöst, wenn die Altmodule über einen zertifizierten Weg – wie über die Buhck Gruppe -, entsorgt werden.
Der Kunde benötigt also einen qualifizierten Entsorgungsnachweis! – und den kann nur ein EfB zertifizierter Entsorger ausstellen.
Im Sinne der Abfallhierarchie prüfen wir alle Module professionell auf eine mögliche Wiederverwendung – z.B. für Eigenstromversorgungsanlagen im Gewerbe. Alle Module, die wirklich irreparabel defekt sind, werden in Deutschland einem stofflichen Recycling zugeführt.
Dies schließt Abfallkreisläufe, ist durch die verlängerte Nutzungsdauer der Module extrem nachhaltig und schont durch das stoffliche Recycling in Deutschland auch Ressourcen.
Mit 2ndlifesolar verfolgen wir einen 360°-Ansatz. – Dies beginnt bei der Begutachtung von Solarmodulen, z. B. mit unserem mobilen Prüflabor vor Ort oder mit unserer Prüfanlage im Betrieb der HME, einer individuellen Beratung, auf Wunsch Rückbau und Entsorgung kompletter Solaranlagen mit allen Komponenten, Prüfung der Module für eine Wiederverwendung und der Weiternutzung von Re-Use PV-Modulen. Dabei stellen wir eine lückenlose Dokumentation und rechtskonforme Entsorgung defekter Module sicher.
Lietz: Welche Herausforderungen stellen sich beim Anlagenrückbau?
Buhck -Martin Wilke: Ist ein Solarpark oder eine Dachanlage an ihrem Lebensende angekommen oder durch das Auslaufen aus dem EEG unwirtschaftlich, stellt sich für den Anlagenbetreiber die Frage, wie er die Anlage professionell und kostengünstig rückgebaut bekommt.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass es für die Solarmodule eine gute Nachfrage gibt. Auf den Export von Modulen spezialisierte Unternehmen übernehmen gern die Module und verbringen diese dann ins Ausland – meist ungeprüft und ohne abfallrechtliche Zertifizierung, sodass man hier in einem echten Graubereich agiert! Sollten bei den Modulen nämlich defekte Module dabei sein, ist es aus rechtlicher Sicht ein illegaler Export von Elektroschrott.
Exportierte Module sind Rohstoffe, die verloren gehen, weil sie im Importland meist nicht professionell recycelt werden können – wir schätzen, dass ca. 90% aller Modul-Exporte „kostengünstige Entsorgungen“ darstellen.
Wir gehen hier einen anderen Weg und bieten dem Kunden maßgeschneiderte Lösungen an, bei denen alle Komponenten der Anlage entsorgt oder verwertet werden. Sollten für z.B. Altmetalle, Kabel, Unterkonstruktionen usw. auf dem Altmetallmarkt Erlöse erzielt werden können, fließt dies natürlich mit in das Angebot ein.
Da wir bundesweit agieren, suchen wir dann je nach Standort der Anlage regionale Entsorgungsbetriebe, um Transportkosten und Transportwege im Sinne der Emissionsvermeidung gering zu halten.
Hierbei achten wir streng darauf, dass entlang der gesamten Entsorgung- und Transportkette nur abfallrechtlich genehmigte Unternehmen am Rückbau beteiligt sind.
Neben dem sachgemäßen Abbau und Abtransport kümmern wir uns um die Mengenmeldung an die Stiftung EAR nach § 30 ElektroG und der Kunde erhält von uns einen Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung gemäß ElektroG.
Lietz: Welche Vorteile hat ein Unternehmen oder eine Privatperson, die eine Second Life Solaranlage nutzen?
Buhck – Claudia Dau: Grundsätzlich recyceln wir alle Solar-Module, sehr gute Wiederverwendungsquote haben wir jedoch bei Modulen, die nicht älter als 7-8 Jahre sind und noch eine Restleistung von mindestens 200W besitzen.
So können wir sicherstellen, dass die Module noch ausreichend Restlebensdauer von mind. 15 Jahren mitbringen.
Die Module sollen außerdem für Anlagen zur Eigenstromversorgung genutzt werden – große PV-Parks mit 100% Netzeinspeisung sind nicht unser Ziel.
Der Kunde hat jetzt 2 große Vorteile: zum einen sind unsere geprüften Module preisgünstiger als Neumodule und zum anderen schonen sie das Klima und Ressourcen, da für eine Anlage aus Re-Use-Modulen keine neuen Module produziert werden müssen.
Ihr ganzes Potential entfalten die Module bei Eigenstromversorgungsanlagen im Gewerbe oder auch als Balkon-Anlage oder Inselanlagen im Privatbereich. Die Module rechnen sich nicht durch eine Einspeisevergütung für Solarstrom, sondern durch die Eigenstromversorgung und Senkung der Stromkosten – gerade im Gewerbe, wo Hallendächer zur Verfügung stehen und dann gearbeitet wird, wenn auch die Sonne scheint, passt das Konzept sehr gut zusammen!
In der Buhck Gruppe nutzen wir bereits Re-Use-Anlagen zur Eigenstromversorgung und werden dies noch erheblich an unseren Standorten ausbauen. Durch die günstigeren Investitionskosten amortisieren sich diese Anlagen meist bereits nach 7 Jahren und liefern ab dem ersten Tag einen Beitrag zur Energiewende.
Lietz: Wie stellen Sie sicher, dass die Re-Use-Anlage sicherheitstechnisch dem Stand der Technik genügt?
Buhck – Martin Wilke: Die Prüfung der Solarmodule erfolgt in einem vom TÜV zertifizierten Prüflabor. Für jedes Modul wird die Leistungskennlinie aufgenommen und elektrische Prüfungen wie Diodentests, Isolationsmessungen und EL-Messungen durchgeführt, um Mikrorisse oder defekte Zellen zu detektieren.
Besteht ein Modul alle Prüfungen, wird ein Prüfprotokoll ausgestellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt.
Durch die professionelle Prüfung sind die Module außerdem auch über namhafte Versicherer versicherbar – zu vergleichbaren Konditionen wie Neumodule.
Für die Planung und den Bau der Re-Use-Anlagen können wir außerdem gern Solarteure vermitteln, die dann natürlich die Anlagen nach dem aktuellen Stand der Technik planen, anmelden, errichten und warten.
Lietz: In rechtlicher Hinsicht haben wir das Projekt ja ebenfalls beleuchtet. Hierbei stellte sich das Problem, dass oftmals gar nicht bekannt ist, ob das Modul ausgefördert ist oder aus einer Ersetzung stammt, die ebenfalls eine künftige Förderung ausschließt oder noch EEG-förderfähig wäre. Deswegen ist die volle Eigenversorgung in der Regel die sinnvollste Option, was aus meiner Sicht jedoch schade ist, da ggf. Förderpotentiale verloren gehen. Hielten Sie im Sinne der Kreislaufwirtschaft eine künftige Kennzeichnung betroffener entsorgter Module im Hinblick auf den Förderstatus für sinnvoll?
Buhck – Martin Wilke: Da sprechen Sie ein sehr interessantes Thema an!
Aktuell ist es für uns ein relativ hoher Rechercheaufwand, um herauszubekommen, ob Module noch Restförderung erhalten oder ob die Förderung bereits auf Tauschmodule übertragen wurde.
Aber auch ohne Förderung kann der überschüssige Solarstrom über eine Direktvermarktung vertrieben werden – hier ist es dann nicht relevant, ob die Module noch eine EEG-Förderung erhalten.
Da wir uns auf Eigenstromversorgungsanlagen fokussieren, werden diese Anlagen eh nicht durch die Einspeisevergütung wirtschaftlich, sondern durch die Stromeinsparung.
Jedoch würden wir uns wünschen, dass der Gesetzesgeber und auch Stromnetzbetreiber hier unbürokratische und pragmatische Lösungen zur Überschusseinspeisung bieten – dies würde bei uns und unseren Kunden den Aufwand deutlich verringern und so noch stärker die Energiewende unterstützen.
Lietz: Das finde ich persönlich sehr spannend, meiner Meinung nach sollte die – ganz im Sinne der Hierarchie im Kreislaufwirtschaftsrecht – die Weiternutzung von PV-Modulen so einfach wie möglich gemacht werden. Vielen herzlichen Dank für das Interview!