Schutzschild der Bundesregierung soll die gestiegenen Energiekosten abfedern.
Ziel dieses Maßnahmenprogramms ist es, kurzfristig die Liquidität von Unternehmen zu sichern, die aufgrund des Erdgas- und Strompreisanstiegs in vielen Fällen gefährdet ist.
Die Bundesregierung hat am 8. April 2022 ein Maßnahmenprogramm vorgestellt, mit dem Unternehmen unterstützt werden sollen, die von den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder dem Kriegsgeschehen in der Ukraine betroffenen sind.
Interessant ist dabei insbesondere ein geplanter Zuschuss für Februar bis September 2022 für Unternehmen, für die die Energiekosten für Strom und Gas für das Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 2021 ausfallen. Für diese Unternehmen gibt es drei Förderstufen:
- 30 % der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. Euro: Für Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. dem KUEBLL-Anhang angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen können.
- Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. Euro: Für Unternehmen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.
- Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. Euro: Für Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen können.
Darüber hinaus sind ein KfW-Kreditprogramm sowie ein Bürgschaftsprogramm, das die in der Corona-Pandemie eingeführten Erweiterungen des Bund-Länder-Bürgschaftsprogramms fortführt, für nachweislich betroffene Unternehmen vorgesehen. Zudem prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen, um im Bedarfsfall große und besonders relevante Unternehmen in der Realwirtschaft zu stabilisieren. Außerdem soll es ein spezielles Finanzierungsprogramm für Unternehmen geben, die durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie belastet sind.
Die Maßnahmen sollen kurzfristig auf den Weg gebracht werden – unter dem Vorbehalt beihilferechtlicher Genehmigungen. Weitere Infos dazu finden Sie hier, hier und hier.
Autorinnen: Annerieke Walter
Rebecca Flachs Nóbrega